Informationsveranstaltung zur Vergaberechtsnovelle

Informationsveranstaltung zur Vergaberechtsnovelle am 02.03.2016

Novelle 2015 zum Bundesvergabegesetz

B
estbieterprinzip, Subunternehmerkette, Verwaltungsstrafevidenz Die neuen Vergaberichtlinien der EU aus dem Jahr 2014 sind bis 18.04.2016 auch in österreichisches Recht umzusetzen. Der Gesetzgeber hat sich für zwei Novellen entschieden: eine „kleine” Novelle 2015 und eine „große” Novelle 2016. Nach einer Verzögerung der Novelle 2015 im Bundesrat durch die Abgeordneten des Bundeslandes Tirol im November 2015 wurde die Novelle am 11.12.2015 im Nationalrat und am 17.12.2015 im Bundesrat beschlossen. Der Gesetzesbeschluss wurde den Ländern zur Zustimmung übermittelt. Sofern binnen 8 Wochen nach Zustellung kein Land die Zustimmung verweigert, wird der Gesetzesbeschluss veröffentlicht. Das Inkrafttreten ist mit 01.03.2016 vorgesehen. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Bestbieterprinzip
    verpflichtendes Bestbieterprinzip bei bestimmten Auftragsvergaben
  • Subunternehmerketten
    Stärkung der Information und der Kontrollmöglichkeit des Auftraggebers im Hinblick auf die bei Ausführung des Auftrages tatsächlich eingesetzten Unternehmer
  • Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings
    Verpflichtende Einholung einer Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums LSDB durch den Auftraggeber

Wir informieren über die wesentlichen Änderungen des Vergaberechts und die Auswirkungen auf die Praxis. Es besteht die Gelegenheit für Fragen und zur Diskussion.

Termin
Mittwoch, 02. März 2016
16:00 Uhr – ca. 17:30 Uhr

Ort
CHG Czernich Rechtsanwälte
Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck

Referent
RA Dr. Günther Gast, LL.M.

Unkostenbeitrag
€ 50,– zuzüglich 20 % USt

Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir zu einem entspannten Glas Wein.
Wir ersuchen Sie um Anmeldung per E-Mail bis Freitag, 26.02.2016 an innsbruck@chg.at

Einladung zur Informationsveranstaltung: Novelle 2015 zum Bundesvergabegesetz
Termin: 02. März 2016