o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard Eccher
Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck und Wien. Habilitation für Bürgerliches Recht im Jahre 1980 (Thema: Antizipierte Erbfolge). 1989 Ernennung zum ordentlichen Universitätsprofessor für Italienisches Recht und Rechtsvergleichung. Vorstand des Instituts für Italienisches Recht der Universität Innsbruck. Publikationen, Vorträge und Gutachten im gesamten österreichischen und italienischen Zivilrecht, insbesondere Erbrecht, Sachenrecht, Konsumentenschutzrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Grundverkehr und Bankrecht. Mitautor in Kommentaren und Lehrbüchern zum Bürgerlichen Recht. Publizierte Übersetzungen italienischer Gesetze für den zweisprachigen Gebrauch (Blaue Reihe).
Tätigkeitsschwerpunkte:
Sprachen:
Deutsch, Italienisch, Englisch, Französisch