Abschaffung der Erbschaftssteuer
Samstag, 10. Mai 2008
Neues Schenkungsmeldegesetz
Mit Erkenntnissen vom 07.03.2007 und 15.06.2007 hat der Verfassungsgerichtshof Teile des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes mit Wirkung 31.07.2008 aufgehoben. Mit 07.05.2008 wurde die Regierungsvorlage zum Schenkungsmeldegesetz 2008 beschlossen.
Mit dem Schenkungsmeldegesetz wird keine Ersatzsteuer für die ab 01.08.2008 aufgehobene Erbschafts- und Schenkungssteuer, sondern Meldepflichten eingeführt. Demnach ist die Schenkung von Wertpapieren, Bargeld, Unternehmensanteilen und Sachvermögen zu melden. Die Schenkung von Gründstücken ist von der Anzeigepflicht ausgenommen, nachdem sie der Grunderwerbsteuer unterliegt und somit ein Vermögensübergang ohnedies bei der Finanzverwaltung dokumentiert wird.
Durch den Entfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer kann insbesondere die Übertragung von Liegenschaften und Unternehmensanteilen steuerschonender als bisher gestaltet werden. Ob nicht eines Tages ein Ersatz der bisherigen Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder eingeführt wird, bleibt abzuwarten. CHG Rechtsanwälte berät Sie jedenfalls gerne bei angedachten steueroptimierten Schenkungen.
