Anleger-Sammelklage gegen Royal Dutch Shell

Dienstag, 06. September 2005
Von: Dr. Dietmar Czernich  
Der niederländisch-englische Ölkonzern Royal Dutch/Shell gab zu Beginn des Jahres 2004 bekannt, dass seine Ölreserven in der Vergangenheit zu hoch bewertet wurden. Als Folge sackte der Börsenkurs des Unternehmens ab und zahlreiche Anleger wurden geschädigt. Daraufhin haben der US-Bundesstaat Pennsylvania und zahlreiche Pensionsfonds eine Sammelklage gegen Royal Durch/Shell vor dem United States District Court for New Jersey, USA eingebracht, um in den Genuss des vorteilhaften US-Zivilverfahrensrechtes zu kommen. Royal Durch/Shell als Europäischer Konzern bestritt die Zuständigkeit des US-amerikanischen Gerichtes und brachte vor, Klagen seien nur an jenen Orten zulässig, an denen Shell-Aktien gehandelt werden. Da diese auch an der Wiener Börse getraded werden, stellt sich im US-Verfahren die Frage, welche Wirkungen ein allenfalls gegen Royal Dutch/Shell ergehendes Urteil des US-Gerichtes in Österreich hatte.
 
CHG Rechtsanwälte wurde von den Vertretern der Klage vor dem United States District Court for New Jersey eingeschaltet, ein Gerichtsgutachten zu dieser Frage zu erstellen. Dieses Gutachten, das demnächst in einer Sammelschrift veröffentlicht wird und gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Bernhard Rudisch von der Universität Innsbruck erstellt wurde, überzeugte das US-Gericht dahingehend, dass das Urteil gegen Royal Dutch/Shell in Österreich nicht wirkungslos sei. Der United States District Court for New Jersey ließ die Klage gegen Royal Dutch/Shell somit zu und entschied, dass österreichische Anleger nicht gezwungen sind, die Klage in Wien einzubringen, sondern sich dem US-Verfahren anschließen können.