Das Seilbahnunglück von Kaprun und seine rechtlichen Folgen

Mittwoch, 03. November 2004
Von: Dr. Dietmar Czernich  
Viele der Opfer des Seilbahnunglücks von Kaprun vom 11.11.2000 waren Angehörige des US-Militärs. Deren Familienmitglieder haben vor verschiedenen amerikanischen Gerichten Klagen gegen die Gletscherbahn Kaprun AG und alle Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar mit dem Betrieb des Unglückszuges beteiligt waren, eingebracht. Unter anderem wurde auch eine Klage gegen jenes Unternehmen vor US-Gerichten eingebracht, das seinerzeit mit der Errichtung des Tunnels betraut war.
 
CHG Rechtsanwälte berät und vertritt dieses Unternehmen hinsichtlich der Verteidigung in der Gruppenklage (class-action) die die Hinterbliebenen mittlerweile gegen das Unternehmen angestrengt haben. Dieses behängt vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen District von New York (Federal District Court for the Southern District of New York) und wird auf der Klägerseite von Ed Fagan betrieben. CHG Rechtsanwälte gelang es in Zusammenarbeit mit New Yorker Anwälten, das gesamte Verfahren lediglich auf die Frage der Zuständigkeit des US-Gerichtes zu beschränken. Eine erstinstanzliche Entscheidung ist noch für das Jahr 2004 zu erwarten.