Elfmeterschießen um die Markenrechte
Samstag, 02. Feber 2008
Was ist bei der EURO 2008 erlaubt?
Die Fußballeuropameisterschaft 2008 ist für viele Unternehmen eine gute Möglichkeit, sich international ins Blickfeld zu rücken. Aufschriften auf verschiedenen Produkten mit Zeichen wie "EM 2008" oder "Euro 2008" sollen dabei die Werbung unterstützen. Aber ist das markenrechtlich zulässig?
Schließlich hat sich die UEFA diese beiden Wortzeichen schützen lassen. Denn die Veranstalter solcher Großereignisse wollen den zahlungswilligen Sponsoren Exklusivität bieten, die sie andererseits auch absichern müssen.
Die rechtliche Lage bei solchen "Eventmarken" ist nicht eindeutig. Die deutsche Judikatur anlässlich der WM 2006 divergiert. Bei Merchandisingartikeln wird etwa die Unterscheidungskraft im Sinne eines Herkunftshinweises bestritten. WEnn hingegen die Eigenmarke lediglich beschreibend, etwa zur Information verwendet wird, liegt kein markenrechtlicher Verstoß vor.
Davon abzugrenzen ist aber das "Trittbrettfahrer-Marketing" oder "Ambush-Marketing", bei dem ein Unternehmer versucht, den guten Ruf einer bekannten Marke auszunützen. Solche Methoden sind wettbewerbsrechtlich unzulässig.
