Tätigkeit Schweizer Banken in Deutschland und Österreich

Mittwoch, 03. November 2004
Von: Dr. Dietmar Czernich  
Für Anleger aus Deutschland und Österreich sind Schweizer Banken infolge des strengeren Bankgeheimnisses und der begünstigten Besteuerung der Zinserträge für die Veranlagung ihres Vermögens nach wie vor interessant. In Deutschland hat die Bankenaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn (BaFin), ihre Verwaltungspraxis in jüngster Zeit in der Form geändert, dass Schweizer Banken, die sich nicht auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen können, grundsätzlich untersagt ist, in Deutschland Bankgeschäfte vorzunehmen. Dieses Verbot gilt auch für im Korrespondenzweg oder über die Inanspruchnahme des Internets abgeschlossene Bankverträge. Da die Rechtslage in Österreich gleich ist, wird sich die österreichische Bankenaufsichtsbehörde, die Finanzmarktaufsicht, dieser Verwaltungspraxis vermutlich anschließen.
 
Die schweizerische Tochterbank einer österreichischen Bank wendete sich an CHG Rechtsanwälte mit dem Ersuchen um Beratung, wie die Geschäftstätigkeit in Deutschland fortgeführt werden kann. CHG Rechtsanwälte trat daraufhin in Verhandlung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn und erreichte erstmalig für eine Schweizerische Bank, dass diese auch ohne Inanspruchnahme der EU-Dienstleistungsfreiheit im gewissen Rahmen in Deutschland Bankgeschäfte vornehmen kann. Diese von CHG Rechtsanwälte erwirkte Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat grundlegende Auswirkungen auf die Tätigkeit schweizerischer Banken im EU-Raum und hat als Präzedenzfall große Beachtung gefunden.