Wettbewerb im Strommarkt

Dienstag, 02. November 2004
Von: Dr. Dietmar Czernich  
CHG Rechtsanwälte hat einen großen kommunalen Energieversorger in einem Verfahren gegen einen Alternativlieferanten von Strom erfolgreich vertreten. Der alternative Stromversorger betrieb Haustürwerbung in der Form, dass seine Vertriebsmitarbeiter Kunden des kommunalen Energieversorgers persönlich aufsuchten und sie zu einem Wechsel des Stromlieferanten zu überreden versuchten. Hierbei verwendeten die Vertriebsmitarbeiter Verkaufsunterlagen, die für sich genommen zwar zutreffend waren, jedoch nicht den Gesamtzusammenhang richtig darstellten. Bei Betrachtung des Gesamtzusammenhanges stellte sich nämlich heraus, dass das Angebot des alternativen Stromlieferanten nicht wie angegeben billiger, in manchen Bereichen sogar teurer als das des kommunalen Energieversorgers war.
 
Die von CHG Rechtsanwälte angestrengte Unterlassungsklage warf das Problem der Vollständigkeit der Verkaufsunterlagen bei vergleichender Werbung auf. Der Oberste Gerichtshof gab der Rechtsauffassung von CHG Rechtsanwälte in letzter Instanz Folge und verbat in einer mittlerweile veröffentlichten Entscheidung dem alternativen Stromlieferanten, die beanstandeten Verkaufsunterlagen weiter zu verwenden.