Zuletzt wurde die Regierungsvorlage für das Gesetz über die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapGG) veröffentlicht. Dieses soll am 01.01.2024 in Kraft treten. Ab dann wird es möglich sein, bestehende GmbHs in FlexCos umzuwandeln. Dieser Artikel gibt einen Überblick über mögliche Gründe für eine solche Umwandlung sowie über das dabei einzuhaltende Prozedere.
Es ist nicht alltäglich, dass in Österreich eine neue Gesellschaftsform eingeführt wird. Die flexible Kapitalgesellschaft oder flexible Company, kurz FlexKapG oder FlexCo, hätte jedoch auch eine Novelle zum GmbH-Gesetz sein können. Kürzlich wurde die Regierungsvorlage für das Gesetz über die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapGG) veröffentlicht, das am 01.01.2024 in Kraft treten soll.
Neuer deutscher Botschafter Vito Cecere und Bundesminister für Finanzen in Innsbruck
Mit Olaf Riss zum Thema "Kreditnehmerschutz"
Wir laden Sie ganz herzlich zu einem weiteren Vortrag aus unserer Veranstaltungsreihe "Corporate Breakfast- Gesellschaftsrecht für Aufgeweckte" am Freitag, 1. Dezember 2023 ein.
CHG-Juristin Sophie Tkalec wurde in dieser Woche von der Präsidentin der Tiroler Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwältin angelobt. Wir gratulieren recht herzlich!
CHG-Anwalt Dr. Daniel Tamerl klärt im Interview in "MeinBezirk.at" über die neuen Regeln bei der Vergabe von Wohnkrediten auf.
CHG begrüßt im September zwei neue Praktikant:innen.
Wir laden Sie herzlich zur Tagung zum Thema Mobilitätswende am Dienstag, 4.10.2022 in der Aula der Universität Innsbruck ein. Es erwarten Sie spannende Vorträge unserer CHG-Jurist:innen Günther Gast, Arnold Autengruber und Laura Gleinser.
Was man als starkes Team alles schaffen kann!
CHG begrüßt zwei neue Rechtsanwaltsanwärterinnen: Gülsah Yanik verstärkt die Praxisgruppe Business Law und Tanja Mair wird für die Praxisgruppe Immobilien sowie Business tätig sein.
Wir laden Sie herzlich zum Seminar: "Due Process in International Arbitration: Latest Developments" am 6. und 7. Oktober 2022 in Wien ein.
CHG begrüßt drei neue Praktikant:innen im August!
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasste sich unlängst mit der bis dato umstrittenen Frage, ob unterschiedliche Rechtsfolgen in Hinblick auf Miet- oder Pachtverhältnisse im Falle der beschränkten Brauchbarkeit des Bestandgegenstandes verfassungskonform sind .