Freispruch im Strafverfahren

Freispruch im Strafverfahren 

Wir freuen uns, über einen aktuellen Erfolg im Strafrecht berichten zu dürfen: Rechtsanwalt Marcel Müller, Experte im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht, konnte in einem medienwirksamen Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung einen Freispruch für unseren Mandanten erwirken.

Der Fall betraf einen Lokführer, dem vorgeworfen wurde, bei einem tragischen Unfall nicht rechtzeitig ein akustisches Warnsignal abgegeben zu haben, wodurch zwei Personen tödlich verletzt wurden.

Im Verlauf des komplexen Strafverfahrens konnte dargelegt werden, dass wesentliche Umstände des Unfallhergangs nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden konnten. Neben dem genauen Unfallhergang konnte auch nicht festgestellt werden, ob bzw zu welchem Zeitpunkt die Abgabe eines akustischen Warnsignal erfolgt ist. Unter Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo sprach das Gericht unseren Mandanten frei.

Der Freispruch verdeutlicht die Bedeutung einer gründlichen Verteidigung und einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit den tatsächlichen und rechtlichen Fragen eines Strafverfahrens.

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts mit höchster Sorgfalt und fachlicher Kompetenz. Wir begleiten unsere Mandanten in jeder Phase des Verfahrens mit klarer Strategie, persönlichem Einsatz und dem Ziel, die rechtlichen Interessen bestmöglich zu wahren.

 

Marcel Müller

Kontakt:

Dr. Marcel Müller: m.mueller@chg.at

Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht

CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte

Bozner Platz 4 – 6020 Innsbruck

Tel.: 0512-567373 Fax: 0512-567373 -15
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