Ab 20. November 2026 tritt das Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) in Kraft. Die Neuregelung erfasst künftig auch unentgeltliche Verträge, mit denen ein Unternehmen einem Verbraucher einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt. Damit kommen auf zahlreiche Handelsunternehmen umfassende Verpflichtungen zu. Wir zeigen, welche Zahlungsmodelle betroffen sind und was Händler jetzt beachten müssen.


























































