Daniel Tamerl berichtet über das Auslaufen der Regelungen der KIM-V und beleuchtet die Leitlinien, die Kreditinstitute künftig bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu beachten haben.
Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie 2023/2225/EU („Verbraucherkreditrichtlinie 2023“) ist seit 30.10.2023 in Kraft. Sie ersetzt die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG „Verbraucherkredit-Richtlinie 2008“) und ist bis 20.11.2025 in das nationale Recht aller EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.