Fachgebiete
CHG Rechtsanwälte

Wir behalten den Überblick

Wir sorgen für Klarheit, wenn es rechtlich kompliziert wird. In jeder Phase Ihrer Unternehmungen. Sie ergreifen die Chancen. Wir verwandeln Risiken in Lösungen.

Denn wir beherrschen alle Facetten des Wirtschaftsrechts. Sie haben vielfältige Aufgaben zu bewältigen? Wir bieten Wirtschaftsrecht aus einer Hand.

Abfallwirtschaftsrecht

Abfall ist zu großen Teilen unvermeidbar aber auch ein bedeutendes Wirtschaftsgut. Die fachgerechte Sammlung, Verbringung und Verwertung erfordert besonderen Sachverstand. Die Öffentlichkeit hat zugleich ein eminentes Interesse an der Vermeidung von Abfall, wenn dieser aber anfällt am ordnungsgemäßen Umgang mit Abfallprodukten. Dazu zählt insbesondere einer rechtskonforme Verwertung und Entsorgung. Dementsprechend strenge Regelungen bestehen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Hier sind neben Ländern und Gemeinden auch Abfallverbände und Entsorgungsunternehmen gefordert. Wir beraten die dazu berufenen öffentlichen Stellen nicht nur bei der rechtssicheren Umsetzung von Entsorgungsprozessen, sondern auch die in dieser Branche tätigen Unternehmen bei der Einhaltung regulatorischer Standards. Zudem vertreten wir die Entsorgungsunternehmen im Falle von vorgeworfenen Übertretungen in Verwaltungsstrafverfahren und vor Gerichten.

Arbeitsrecht

Mitarbeiter sind eine wertvolle Ressource jedes Unternehmens.

Wir erstellen arbeitsrechtliche Verträge und beraten Sie bei Dienstnehmererfindungen. Wir beraten und vertreten Sie auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

 

Wir sind Ihr kompetenter Berater in allen Fragen des Arbeitsrechts.

 

 

Bankaufsichtsrecht

Das Bankaufsichtsrecht ist eine unübersichtliche und komplexe Materie. Wir behalten den Durchblick und beraten Kredit- und Finanzinstitute, Wertpapierfirmen sowie sonstige konzessionierte Institute in allen aufsichtsrechtlichen Fragen.

 

 

Dabei stehen Geldwäscheprävention, Meldepflichten, Compliance-Anforderungen sowie die Prüfung und Beurteilung interner Prozesse im Fokus. Wir zeigen Gefahrenpotenzial auf, präsentieren Lösungsansätze und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden.

 

 

 

Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen mit Verbrauchern

Für Finanzinstitute übernehmen wir die Erstellung, Neufassung oder Adaptierung von Vertragsbedingungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.

 

 

Unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung führen wir ausführliche AGB-Prüfungen durch und finden für unsere MandantInnen im Unternehmens- und Verbraucherkontext belastbare und praxisorientierte Lösungen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen.

 

 

 

Bauvertragsrecht

Mit uns können Sie bauen. Wir begleiten Sie rechtlich vom Bauverfahren und der Gestaltung der vertraglichen Grundlagen über das Claim-Management sowie Anti-Claim-Management bis zu Baumängelprozessen.

Parallel unterstützen wir Sie bei der Erlangung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen im Zuge der Umsetzung eines Bauvorhabens und für die anschließende Nutzung des neu errichteten Gebäudes.

Beihilferecht

Etwas sperrig formuliert Art 107 AEUV: „Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.“

So klar diese Formulierung sich liest hat sich das europäische Beihilferecht zu einer komplexen Rechtsmaterie mit einer Vielzahl von Verordnungen und Mitteilungen der Europäischen Kommission entwickelt, die bei der Umsetzung vom Vorhaben der öffentlichen Hand (Bund, Länder Gemeinden, staatsnahe unternehmen) zu beachten ist. Sobald öffentliche Gelder im Spiel sind ist das Beihilferecht mit Blick auf die schwerwiegenden Folgen einer Nichtbeachtung (Rückzahlungsverpflichtungen, Haftungen der involvierten Personen) mitzudenken. Wir beraten Sie umfassend zu dieser anspruchsvollen Materie und entwickeln gemeinsam Ansätze, um Vorhaben mit öffentlicher Finanzierung rechtssicher umzusetzen.

Beratung und Vermittlung von Wertpapieren und anderen Finanzprodukten

Finanzinstitute, Kreditvermittler und sonstige gewerbliche Vermögensberater trifft vor allem gegenüber Verbrauchern eine Vielzahl an gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten.

Mit unserer Beratung lassen sich Haftungsfallen regelmäßig bereits im Vorfeld vermeiden und behauptete Ansprüche aus angeblicher Fehlberatung beim Ankauf von Wertpapieren oder anderen Finanzprodukten auch gerichtlich abwehren.

Compliance

Compliance ist entscheidend für den Erfolg und die Integrität Ihres Unternehmens. Unser Team entwickelt effektive Compliance-Programme, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Verlassen Sie sich auf uns, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken zu schützen und eine starke Compliance-Kultur zu etablieren.

 

Darlehensrecht und Kreditsicherheiten

Kreditverträge erfordern ein hohes Maß an Vertrauen in den Vertragspartner. Eine gewissenhafte Erstellung oder Prüfung der Verträge ist dennoch unerlässlich. Unter Berücksichtigung der Unternehmer- oder Verbrauchereigenschaft Ihrer Vertragspartner erstellen wir Muster- und Einzelverträge sowie Zusatzvereinbarungen für alle Darlehensformen.

Auf Grundlage der jeweiligen Risikostrategie ermitteln wir zudem die optimale Besicherung in Form von Pfandrechten, Bürgschaften oder Sicherungszessionen und verwerten die jeweiligen Sicherheiten für Sie im Zahlungsausfall.

EDV- und Softwarerecht, Internetrecht, Domains

Wir erstellen und kontrollieren für Sie IT-Verträge wie Lizenz-, Projekt- und Wartungsverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Wir betreuen und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen bei Geschäftsprojekten im Internet (B2B und B2C).

Wir vertreten Sie bei EDV-Prozessen und Domainstreitigkeiten.

Erbrecht und private sowie betriebliche Vermögensnachfolge

Die Vermögensweitergabe ist eine Querschnittsmaterie, welche zahlreiche Rechtsbereiche umfasst und daher Kenntnisse in den unterschiedlichsten Sach- und Fachgebieten (insbesondere im Familien- und Erbrecht sowie im Zivil-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) erfordert.

Die Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten reicht von der schlichten Übergabe unter Lebenden, über die Schenkung auf den Todesfall, dem Vermächtnis oder der testamentarischen letztwilligen Verfügung bis hin zur Errichtung einer Privatstiftung oder dem Unternehmensverkauf.

Wir beraten Sie in allen dazu auftretenden Fragen und schlagen Ihnen eine individuelle Lösung vor, welche nicht nur rechtliche und steuerliche Aspekte beachtet, sondern vor allem auch familieninterne Konsequenzen berücksichtigt.

Geistiges Eigentum – Intellectual Property (IP) (Marken-, Muster-, Patent- und Urheberrecht)

Markenwerte und eigene Produkte geben Ihrem Unternehmen ein Gesicht und machen Sie unverwechselbar. Profis wissen, dass rechtlich fundierte Schutzmaßnahmen eine strategische unverzichtbare Weichenstellung sind.
Wir engagieren uns dafür, dass Ihr geistiges Eigentum geschützt bleibt. Auf nationaler und internationaler Ebene melden wir Marken und Designs an und vertreten Sie, wenn es zu Konflikten kommt.

Wir erstellen Markenkonzepte und erarbeiten Vereinbarungen zur Abgrenzung. Wir kümmern uns um Ihre Lizenzverträge und verfolgen Ihre Ansprüche, wenn Schutzrechte verletzt wurden.

Auch bei Kennzeichen- und Persönlichkeitsverletzungen im Internet stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite.

Schützen Sie sich.

Geschäftsraummieten und Unternehmenspacht

Nahezu alle Unternehmen benötigen Geschäftsräumlichkeiten, in denen sie ihrer Unternehmenstätigkeit nachkommen. Diese Räumlichkeiten können angemietet oder auch ein bestehendes Unternehmen gepachtet werden. Die Unterscheodung ist nicht immer einfach. Gerne beraten wir Sie als Bestandgeber oder Bestandnehmer.

Wir errichten und prüfen Ihre Miet- und Pachtverträge und unterstützen Sie bei sämtlichen weiteren Herausforderungen. Wir kümmern uns um die Eintragung des Miet- oder Pachtvertrages im Grundbuch, erstellen für Sie Ablösevereinbarungen oder Investitionskostenersatzregelungen, strukturieren die Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Objekts bzw des Unternehmens und unterstützen Sie auch bei der Beendigung des Vertrages.

Gesellschaftsrecht

Wir führen Gesellschaftsneugründungen und Umstrukturierungen (Spin-Offs, Verschmelzungen, Fusionen) durch. Einer der Kanzleischwerpunkte ist die Vermeidung und Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten, insbesondere bei Familienunternehmen.

Gewerberecht

Die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit bedarf nicht nur einer entsprechenden unternehmerischen Organisation, sondern auch behördlicher Anmeldungen und Genehmigungen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Gewerberechts von der Gewerbeanmeldung über das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren bis hin zu verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren im Falle von Verstößen gegen gewerberechtliche Bestimmungen.

Neben der Gewerbeordnung (GewO) beraten wir auch zur Konzessionierung nach Sondergesetzen wie zB dem Kraftfahrliniengesetz (KflG), dem Glücksspielgesetz (GSpG), dem Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz, oder dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (GelverkG).

Internationales Vertragsrecht

Der Startschuss für ein Unternehmen oder neue Unternehmensmodelle künden von der Begeisterung, Märkte und Kunden zu erobern – und zwar ohne Zugeständnisse. Genau deshalb ist es so erfolgsentscheidend, die passende Rechtsform zu wählen und Verträge vorausschauend zu gestalten.

Ganz gleich, ob Sie ein Unternehmen neu gründen, ob Sie Ihren Betrieb umstrukturieren oder sich in andere Unternehmen einkaufen. Auch wenn Sie eine Beteiligung in Erwägung ziehen oder Ihre Nachfolge regeln möchten, gilt:

Wir sollten zusammenarbeiten. Denn wir haben etwas gemeinsam: Höchste Ansprüche, die uns anspornen

IT-Recht

Rechtliche Fragen rund die Informationstechnologie sind komplex. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich rechtlich absichern. Wir verstehen etwas von Ihrem Business.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz- oder Lizenzverträge rechtlich auf sicheren Beinen stehen.

Wir sind Ihr Partner in allen Belangen rund um das IT-Recht.

Liegenschaftsrecht und Bauverträge

Bauträgerprojekte stellen kapitalintensive und risikoreiche Unternehmungen dar. Selbst genutzte und vermietete Gebäude erfordern ein professionelles Management. Wir sind Ihr verlässlicher Experte in allen Fragen rund um das Bauträgervertrags-, Liegenschafts- und Immobilienrecht.

Bei uns sind Ihre Bauträger-, Projekt-, Kauf- und Mietverträge in guten Händen. Wir vertreten Sie in allen Miet- und Liegenschaftsangelegenheiten. Auch wenn Sie sich mit Fragen des Grundverkehrsrechts konfrontiert sehen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Mit uns können Sie bauen!

Life Sciences

Aus Entwicklungen und Forschungen der Biowissenschaften ist ein eigener Industriezweig entstanden, der weiterwächst und Hoffnungen weckt.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung in der Wachstumsbranche Life Sciences. Biotechnologieunternehmen und Forschungseinrichtungen zählen zu unseren Mandanten.

Wir errichten und verhandeln für Sie nationale und internationale Lizenz-, Projekt-, Dienstleistungs- sowie Konsortialverträge und beraten Sie bei Forschungskooperationen. Vertrauen Sie uns, wenn es um Contract Manufacturing Agreements, Research & Development, klinische Studien oder Compliance geht.

Wir sind Ihre Rechtsexperten für alle Fragen rund um Life Sciences. Weil die Chemie stimmt.

Litigation / Prozessführung

Rechtsstreitigkeiten sind unvermeidliche Herausforderungen im Geschäftsleben. Wenn harte Bandagen angelegt werden und Ihre geschäftlichen Interessen bedroht sind, sind wir für Sie da.

Wir bieten Lösungen für komplexe Streitigkeiten, sei es vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen mit Leidenschaft und Fachkompetenz zu schützen und zu vertreten.

Öffentlicher Personenverkehr

Der öffentliche Personenverkehr gewinnt im Lichte der aktuellen Klimaschutzbemühungen zunehmend an Bedeutung. Rechtlich handelt es sich dabei um ein hochkomplexes Gebiet zwischen ua beihilfe-, vergabe-, wettbewerbs-, umwelt-, verkehrs- und konzessionsrechtlichen Bestimmungen.

Wir beraten Auftraggeber und Verkehrsunternehmen umfassend zu den mit öffentlichen Verkehren zusammenhängenden Fragestellungen, nicht nur des Vergaberechts, sondern auch der Spezialgesetze wie dem Kraftfahrliniengesetz (KflG), dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz (GelverkG) oder dem Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz (ÖPNRV-G).

Öffentlich-öffentliche Kooperationen

Nicht immer ist ein Beschaffungsvorhaben auszuschreiben und ein Vertrag mit einem privaten Unternehmer erforderlich. Oftmals können Projekte in Kooperation mit anderen öffentlichen Auftraggebern gleichermaßen wirtschaftlich verwirklicht werden.

Wenn Sie als öffentliche Einrichtung sich mit dem Gedanken beschäftigen, öffentlich-öffentliche Kooperationen einzugehen, zu privatisieren oder auszugliedern, halten wir Ihnen rechtlich den Rücken frei. Wir prüfen die Voraussetzungen zur formlosen Begründung von öffentlich-öffentlichen Kooperationen (ÖÖK, früher: interkommunale Zusammenarbeit oder IKZ), erstellen die passenden Verträge und unterstützen bei der Umsetzung in der Praxis.

Private Clients

Private Clients benötigen individuelle und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene rechtliche Unterstützung.

Wir bieten maßgeschneiderte Beratung für Privatpersonen in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten, um Ihre persönlichen Interessen zu schützen und Ihre Ziele zu erreichen.

Public Private Partnership-Modelle (PPP)

Eine Möglichkeit zur Entlastung öffentlicher Haushalte stellen längerfristige Vertragsbeziehungen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen dar (sogenannte öffentlich-private Partnerschaften oder Public Private Partnerships). Dabei übernimmt das private Unternehmen beispielsweise Finanzierung, Bau, Renovierung, Betrieb oder Erhaltung einer Infrastruktur (Straßen, Tunnels, Krankenhäuser etc).

Bekannte Ausprägungen sind das Betreibermodell oder (aus institutionalisierter Basis) die Gründung einer Zweckgesellschaft. Wir entwickeln Public Private Partnership-Modelle (PPP) und stehen Ihnen bei deren Realisierung zur Seite.

Recht und Corona

Die Covid-19-Pandemie hat zu einer nicht vorhersehbaren globalen Wirtschaftskrise geführt. Alle Unternehmen und auch sämtliche Privatpersonen sind in irgendeiner Weise betroffen.

Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen über die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten. Vom Härtefallfonds über den Fixkostenzuschuss bis hin zur Covid-19-Investitionsprämie. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz, bei Fragen zur Corona-Kurzarbeit sowie bei der Beurteilung, ob und inwieweit Sie zur Mietzinsminderung berechtigt sind.

Auch bei allen versicherungsrechtlichen Fragen rund um die angeordneten Betretungsverbote und Betriebsschließungen betreuen und beraten wir Sie gerne.

Die Corona-Krise ändert unser Leben in allen Lebenslagen. Unser Expertenteam ist für alle rechtlichen Fragen zu Covid-19 gerüstet.

Regulierungsrecht

Das Regulierungsrecht stellt ein wettbewerbsrechtliches Aufsichtsinstrument dar und dient va der Überwachung ua von Preisen, Mengen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf vormals monopolistischen Märkten (Telekommunikationsbereich, Netzinfrastrukturen wie Schiene, Strom oder Gas). Dabei geht es neben der Öffnung der Märkte um die Ermöglichung eines Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern.

In diesem Sinne sind ua Entflechtungsmaßnahmen („unbundling“) sowie Zugangsrechte zu benötigten Infrastrukturen („Essential Facilities“) vorgesehen. Vor allem (regionale und landesweit tätige) Versorgungsunternehmen werden von uns auf diesem Rechtsgebiet beraten.

Restrukturierungen

Wenn es um Restrukturierungspläne und die Neuorganisation Ihres Unternehmens geht, arbeiten mehrere Praxisgruppen unserer Kanzlei fächerübergreifend zusammen, um eine optimale und umfassende Beratung zu gewährleisten.

Schiedsgerichtsbarkeit

Es gibt Rechtsstreitigkeiten, die Parteien besser von Schiedsgerichten entscheiden lassen. Damit umgehen sie langwierige Gerichtsprozesse. Besonders in internationalen Auseinandersetzungen bietet sich dieser Weg der schnellen Einigung an.

 

Mit Schiedsgerichtsbarkeit kennen wir uns aus. Dietmar Czernich ist selbst Schiedsrichter und Fellow des Chartered Institute of Arbitrators (London). Er ist gelisteter Schiedsrichter beim Internationalen Schiedsgericht der Österreichischen Wirtschaftskammer, der Dubai Chamber of Commerce, der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und des Singapore Arbitration Center.

Seilbahnrecht

Unfälle und außerplanmäßige Ereignisse stellen Seilbahnbetreiber und Versicherungsunternehmen vor sensible und anspruchsvolle Aufgaben.

Wir sind spezialisiert auf das Seilbahnrecht. Wir beraten und vertreten Seilbahnunternehmen, Hersteller, Zulieferer und Versicherungen: Von Genehmigungsverfahren über Haftungsfragen bis hin zu UVP-Verfahren.

Fachverbände und Interessenvertretungen profitieren regelmäßig von unserer Kompetenz auf diesem Gebiet.

Umweltrecht

Klimawandel, Klimastreiks, Klimaklagen – die Welt befindet sich im Umbruch. Die aktuellen Entwicklungen rücken das Umweltrecht zusehends in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit.

Von seiner Entstehung her widmet sich das traditionelle Umweltrecht vor allem der Gefahrenabwehr.  In der Folge durchdrang das Umweltrecht als klassische Querschnittsmaterie etliche Rechtsgebiete.

Die Klimakrise wird dabei zum Ausgangspunkt tiefgreifender Änderungen des bestehenden Umweltrechtsrahmens. Als „Motor und Experimentierlabor steuerungsstaatlicher Entwicklungen“ durchdringt das Umweltrecht immer mehr Bereiche des Wirtschaftslebens. Unternehmen die umweltrechtliche Vorgaben nicht beachten und sich den neuen (auch rechtlichen) Herausforderungen nicht stellen werden auf Dauer nicht bestehen können. Wir beraten sie in diesem immer komplexeren Umfeld am Puls der Zeit bei der Einhaltung und Umsetzung umweltrechtlicher Vorgaben. Gemeinsam mit Vordenkern sind wir Ihnen gerne behilflich, auch weiter zu denken, zukunftsweisende Vorhaben umzusetzen und neue Standards zu setzen. Wir unterstützen auf diesem Gebiet nicht nur Gebietskörperschaften (Land und Gemeinden) und öffentliche Einrichtungen, sondern auch private Unternehmen.

 

Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen

Der Startschuss für ein Unternehmen oder neue Unternehmensmodelle künden von der Begeisterung, Märkte und Kunden zu erobern – und zwar ohne Zugeständnisse. Genau deshalb ist es so erfolgsentscheidend, die passende Rechtsform zu wählen und Verträge vorausschauend zu gestalten.

Ganz gleich, ob Sie ein Unternehmen neu gründen, ob Sie Ihren Betrieb umstrukturieren oder sich in andere Unternehmen einkaufen. Auch wenn Sie eine Beteiligung in Erwägung ziehen oder Ihre Nachfolge regeln möchten, gilt:

Wir sollten zusammenarbeiten. Denn wir haben etwas gemeinsam: Höchste Ansprüche, die uns anspornen

Unternehmens- und Beteiligungsfinanzierungen

Wir strukturieren den Erwerb eines Unternehmens oder Anteile davon. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Finanzierung einer Immobilie oder anderer Projekte. Daneben beraten wir sie auch zu alternativen Finanzierungsformen.

In diesen Bereichen hat unsere Kanzlei besonders viel Erfahrung.

Unternehmenssanier­ungen, Exekutions- und Insolvenzrecht

Insolvenzen müssen nicht zwingend in der Pleite enden. Eine positive Kehrtwende ist möglich, vorausgesetzt, Investoren glauben an die Zukunft des Unternehmens.

Wie auch immer Krisen durchschlagen: Wir schultern für Sie die rechtlichen Anforderungen, die mit Insolvenzen und Unternehmenssanierungen zusammenhängen.

Wir haben Erfahrung im Umgang mit Masseverwaltern, kümmern uns um Sanierungspläne und vertreten Gläubiger und Schuldner in Insolvenzverfahren.

Auch bei rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen untestützen wir Sie.

 

Unternehmensverkäufe (Mergers & Acquisitions)

Wir beraten und entlasten Sie, wenn es darum geht, Fusionen und Übernahmen rechtlich abzusichern. Die Transaktionen, die wir in den letzten Jahren begleitet haben, bestätigen: in allen Stadien eines Unternehmens-, Beteiligungskaufes oder -verkaufes profitieren Unternehmen von unserer professionellen Betreuung.

Wir strukturieren Ihre Transaktionen und führen Mergers & Acquisitions für Sie durch. Zudem gestalten wir die Gesellschaftsstruktur so, dass Ihr Business zukunftsfähig bleibt.

Für die Visionen sind Sie zuständig. Wir sorgen dafür, dass die Wirklichkeit mit Ihnen Schritt hält.

UVP-Verfahren

Großvorhaben bedürfen ab einer gewissen Eingriffsintensität in die Umwelt nicht nur naturschutzrechtlicher oder wasserrechtlicher Bewilligungen, sondern einer Prüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G). Neben Projektwerber, Nachbarn, Standortgemeinden und dem Umweltanwalt haben dabei auch Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen (NGOs) Parteistellung.

Die Verfahren werden dadurch zusehends komplexer und aufwändiger. Wir beraten und vertreten insbesondere Projektwerber, aber auch Projektgegner ab den ersten Planungsschritten eines Vorhabens über das Verwaltungsverfahren bis zu einem allfälligen Verfahren vor den Gerichten und Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (VfGH und VwGH).

Vergaberecht

Öffentliche Aufträge sind unser tägliches Geschäft. Wir sind eine der führenden Vergaberechtskanzleien in Tirol und Vorarlberg und verfügen an unserem Hauptsitz in Innsbruck über ein Team an ausgewiesenen Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet.

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen des öffentlichen Vergaberechts. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte liegt dabei bei der Erstellung von Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber (insbesondere Land, Gemeinden und öffentliche Unternehmen) aber auch Sektorenauftraggeber (zB Energieunternehmen und Flughäfen). Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Expertise in der Betreuung und vollständigen Abwicklung von Vergabeverfahren, auch elektronisch über unser Vergabeportal: chg.vergabeportal.at.

 

Ergänzend erstellen wir Gutachten, unter anderem zur Frage der Anwendung des Bundesvergabegesetzes, evaluieren Handlungsspielräume für Auftraggeber und erörtern mögliche Ausnahmen vom Vergaberecht. Rechtssicherheit für den Auftraggeber steht dabei an erster Stelle.

Für übergangene Bieter setzen wir uns (vor allem außerhalb Tirols) ebenso engagiert ein.

Von der Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung und Vertragsanpassungen nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Wir sind Ihr starker Partner für öffentliches Vergaberecht (Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018, Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018).

Versicherungs- und Schadenersatzrecht

Wir vertreten und beraten Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer zu versicherungsrechtlichen Sachverhalten.

Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht bzw. den Landesverwaltungsgerichten sowie dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof

Im Bereich der gerichtlichen Vertretung in öffentlich-rechtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und den Landesverwaltungsgerichten (LVwG) sowie dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) verfügen wir über umfassende Erfahrung und beraten Sie hier zielgerichtet auf Ihrem Weg zum Prozesserfolg.

Vertriebsrecht

Kunden finden und binden ist eine tragende Erfolgsformel für Wirtschaftsunternehmen. Wer Absatzkanäle sinnvoll nutzen und einsetzen möchte, braucht stabile rechtliche Grundlagen für den Vertrieb.

Wir beraten Sie in Sachen Vertriebsrecht. Wir erstellen und verhandeln Vertriebsverträge für Sie, selbstverständlich auch im internationalen Umfeld.

Wettbewerbsrecht

Wettbewerb gehört zum Geschäft. Manche Marktpartner aber kämpfen mit harten Bandagen. Wir vertreten Sie, wenn Ihre Marktpartner unlauter vorgehen. Wir beraten und vertreten Sie in kartellrechtlichen Fragen.

Wir unterstützen Sie dabei, gesunde Marktbedingungen zu erhalten und Ihre Rechte zu wahren.

Wirtschafts- und Unternehmensstraf­recht

Das Wirtschaftsleben hat eigene Gesetzmäßigkeiten und kann Unternehmen unfreiwillig in Grenzsituationen katapultieren.

Wir sind Ihr Partner in Wirtschaftsstrafverfahren. Wir begleiten und verteidigen Sie und Ihr Unternehmen bei Wirtschafts- und Finanzdelikten.

Wir sind für Sie da – gerade in schwierigen Zeiten.

Wirtschaftsmediation

Konflikte belasten Beziehungen und zerstören Vertrauen. Besonders, wenn Streitparteien vor Gericht ziehen, liegen die Nerven blank. Hinzu kommt: Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld.
Es geht auch anders.

Business Mediation unterstützt Konfliktparteien in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen dabei, gemeinsam konstruktive und dauerhaft tragfähige Lösungen zu entwickeln. Der Vorteil: Beide Parteien bestimmen das Ergebnis ihrer Verhandlungen selbst.

Wir sind Mediatoren und moderieren als neutrale Dritte Ihre Lösungsgespräche. Wir tragen Sorge dafür, dass beide Seiten ihre Perspektiven wertschätzend darlegen und fair miteinander umgehen. So ermöglichen wir den Kontrahenten, Verständnis füreinander zu entwickeln, den Blick nach vorne zu richten und zukunftsfähige Lösungen zu gestalten.

Ganz gleich, warum es bei Ihnen knirscht: Von der Neuorganisation eines Unternehmens über dessen Übergabe bis hin zu existenziellen Krisen und kritischen Bauvorhaben: Wir begleiten Sie dabei, interne und externe Konflikte eigenverantwortlich zu klären und zukunftsfähige Lösungen zu realisieren.

Wirtschaftsrecht der öffentlichen Hand

Öffentliche Unternehmen treten in vielen Bereichen von essentieller Bedeutung für das Funktionieren des Staates und der Gemeinschaft im Allgemeinen am Markt auf. Es handelt sich dabei meist um ausgegliederte Rechtsträger von Ländern und Gemeinden. Vor allem Leistungen der Daseinsvorsorge werden solchen Unternehmen übertragen. Dazu zählen beispielsweise die Ver- und Entsorgung (Abfall, Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme) die Wohnraumschaffung für die Allgemeinheit, die Krankenversorgung, Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen und vieles mehr.

Neben den zivil- und unternehmensrechtlichen Aspekten unterliegen derartige Unternehmen vielfach besonderen rechtlichen Bestimmungen. Dazu zählen nicht nur das Vergaberecht oder das Beihilferecht, sondern auch sonstige öffentlich-rechtliche Gebiete. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung auf diesen Gebieten beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen für die Wirtschaft der öffentlichen Hand relevanten Materien.

Zahlungsverkehr

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung hat sich der Zahlungsverkehr und das Zahlungsverhalten von Kunden in den letzten Jahren grundlegend verändert. Wir sind Ihr Ansprechpartner für viele Zahlungsdienstleister. Wir beraten und unterstützen auch Sie gerne zu Fragen zur Konzessionspflicht über die Rechte und Pflichten bei der Erbringung von Zahlungsdiensten bis hin zur Umsetzung der Vorgaben des ZaDiG 2018 zum Verbraucherschutz.