PSR und PSD3: Das neue EU-Zahlungsdiensterecht im Überblick
von Daniel Tamerl
Mit der neuen Payment Services Regulation (PSR) und der Payment Services Directive 3 (PSD3) steht das europäische Zahlungsdiensterecht vor einer grundlegenden Neuordnung. Die neuen Regelungen sollen die bisherige Payment Services Directive 2 (PSD2) ablösen und insbesondere den Schutz vor Zahlungsbetrug stärken, die Regelungen für Zahlungsdienstleister weiter harmonisieren und das Open Banking weiterentwickeln.
Rat und Europäisches Parlament haben im November 2025 eine vorläufige politische Einigung über das Reformpaket erzielt. Im Mai 2026 wurde die Einigung auch vom zuständigen ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments gebilligt. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich damit in seiner finalen Phase.
PSR und PSD3: Neuordnung des europäischen Zahlungsdiensterechts
Eine wesentliche strukturelle Neuerung liegt in der Aufteilung der bisherigen PSD2 auf zwei Rechtsakte. Die PSD3 enthält künftig insbesondere aufsichtsrechtliche Vorgaben für Zahlungs- und E-Geld-Institute. Die PSR regelt demgegenüber wesentliche Rechte und Pflichten bei der Erbringung von Zahlungsdiensten unmittelbar auf europäischer Ebene.
Für Kreditinstitute ist daher insbesondere die PSR von Bedeutung. Anders als eine Richtlinie bedarf die PSR keiner Umsetzung in nationales Recht, sondern gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Dadurch soll eine stärkere Harmonisierung des Zahlungsdiensterechts innerhalb der Europäischen Union erreicht werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
1. Stärkere Bekämpfung von Zahlungsbetrug
Einen Schwerpunkt der Reform bildet die Prävention von Zahlungsbetrug. Die PSR reagiert insbesondere auf die zunehmende Bedeutung von Social Engineering, Spoofing und anderen Betrugsformen, bei denen Kunden zur Durchführung oder Freigabe von Zahlungen verleitet werden.
Zahlungsdienstleister werden stärker verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Betrugsprävention zu setzen. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zum Fraud Monitoring sowie zum Austausch betrugsbezogener Informationen zwischen Zahlungsdienstleistern.
2. Neue Haftungsregeln bei Betrugsfällen
Eng mit den neuen Präventionspflichten verbunden ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Haftungs- und Erstattungsregimes.
Besondere Regelungen sind insbesondere für Fälle vorgesehen, in denen sich Betrüger gegenüber Kunden als Mitarbeiter eines Zahlungsdienstleisters ausgeben und diese dadurch zur Durchführung betrügerischer Zahlungsvorgänge veranlassen.
Damit gewinnt die Abgrenzung zwischen autorisierten und nicht autorisierten Zahlungsvorgängen weiter an Bedeutung. Für Zahlungsdienstleister werden künftig nicht nur die technische Authentifizierung einer Zahlung, sondern auch die eingesetzten Präventionsmaßnahmen und deren Dokumentation eine zentrale Rolle spielen.
3. Verification of Payee
Weiter ausgebaut wird die Verification of Payee, also der Abgleich zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und der angegebenen Kontoverbindung (IBAN-Namensabgleich, auch: Empfängerüberprüfung).
Eine entsprechende Empfängerüberprüfung wurde für Echtzeitüberweisungen bereits durch die Instant-Payments-Verordnung eingeführt. Das Instrument wird nunmehr breiter im europäischen Zahlungsdiensterecht verankert.
Für Zahlungsdienstleister sind damit nicht nur technische Anpassungen verbunden. Die ordnungsgemäße Durchführung des Empfängerabgleichs kann auch für die Haftungsverteilung bei betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen relevant sein.
4. Weiterentwicklung der starken Kundenauthentifizierung
Die aus der PSD2 bekannte Strong Customer Authentication (SCA) bleibt ein wesentliches Element des europäischen Zahlungsdiensterechts. Die bestehenden Vorgaben werden weiterentwickelt und stärker mit den Anforderungen an Betrugsprävention und Risikobewertung verzahnt. Gleichzeitig sollen die Authentifizierungsverfahren für unterschiedliche Nutzergruppen zugänglich bleiben.
Für Banken bedeutet dies, bestehende Authentifizierungsverfahren und Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung neuerlich auf ihre Vereinbarkeit mit den zukünftigen Anforderungen zu überprüfen.
5. Weiterentwicklung von Open Banking
Auch das Open Banking wird durch die PSR weiterentwickelt. Kontoführende Zahlungsdienstleister müssen Drittanbietern den gesetzlich vorgesehenen Zugang zu Zahlungskontodaten ermöglichen und dürfen diesen nicht durch unzulässige technische oder vertragliche Hindernisse erschweren.
Neu vorgesehen sind insbesondere sogenannte Permission Dashboards. Kunden sollen dadurch einen Überblick erhalten, welchen Drittanbietern sie Zugriff auf ihre Zahlungskontodaten eingeräumt haben, und diese Berechtigungen verwalten können.
6. Mehr Transparenz für Kunden
Die Reform sieht zudem zusätzliche Anforderungen an die Transparenz von Zahlungsdiensten und Entgelten vor. Dies betrifft unter anderem Informationen über Gebühren und Wechselkurse bei Bargeldbehebungen sowie die Darstellung von Zahlungsempfängern. Kunden sollen Kosten und Zahlungsempfänger leichter erkennen und nachvollziehen können.
7. Stärkere Harmonisierung des Zahlungsdiensterechts
Mit der Verlagerung wesentlicher Bestimmungen aus einer Richtlinie in die unmittelbar geltende PSR verfolgt der europäische Gesetzgeber schließlich das Ziel einer stärkeren Vereinheitlichung des Zahlungsdiensterechts innerhalb der EU.
Für Österreich bedeutet dies einen erheblichen Systemwechsel. Zahlreiche derzeit im Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) enthaltene Regelungen beruhen auf der PSD2. Das Zusammenspiel zwischen der unmittelbar geltenden PSR, der PSD3 und dem zukünftigen österreichischen Zahlungsdiensterecht wird daher neu zu ordnen sein.
Auswirkungen für Banken und Zahlungsdienstleister
Die Reform wird für Banken und andere Zahlungsdienstleister erheblichen Umsetzungsbedarf mit sich bringen. Betroffen sind nicht nur Vertragsbedingungen und Kundeninformationen, sondern insbesondere auch interne Prozesse und technische Systeme.
Zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sind insbesondere:
- AGB für den Zahlungsverkehr und Online-Banking;
- Prozesse für Autorisierung, Erstattung und Haftung;
- Fraud-Monitoring und Betrugsprävention;
- Starke Kundenauthentifizierung;
- Verification of Payee (Empfängerüberprüfung);
- Open-Banking-Schnittstellen und Permission Dashboards;
- Kundeninformationen; sowie
- interne Policies, Dokumentation und Beschwerdeprozesse.
Die praktische Herausforderung wird daher nicht nur in einzelnen Änderungen liegen, sondern in der Integration der neuen Anforderungen in bestehende Zahlungsverkehrs-, Fraud-, IT- und Kundenprozesse.
Fazit
Mit der PSR und der PSD3 steht das europäische Zahlungsdiensterecht vor einer umfassenden Neuordnung. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die stärkere Bekämpfung von Zahlungsbetrug, neue Haftungs- und Präventionsmechanismen, die Weiterentwicklung von Open Banking und eine stärkere Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union.
Für Kreditinstitute empfiehlt es sich, bereits frühzeitig die bestehenden Zahlungsverkehrsprozesse, Vertragsgrundlagen und technischen Systeme auf den zukünftigen Anpassungsbedarf zu überprüfen.
Unser Team der Praxisgruppe Banking & Finance begleitet Banken und Zahlungsdienstleister bei der rechtlichen Analyse und praktischen Umsetzung .
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