E-Evidence-Verordnung ab heute: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
von RA Marcel Müller und RA Clemens Handl
Seit heute, dem 18. August 2026, ist die E-Evidence-Verordnung unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Dänemark – anwendbar. Sie erleichtert Strafverfolgungsbehörden den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, indem diese unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten angefordert werden können.
Für betroffene Diensteanbieter gelten dabei teilweise sehr kurze Reaktionsfristen. Auch Unternehmen, die Cloud-, Hosting- oder Kommunikationsdienste nutzen, sollten sich mit den möglichen Auswirkungen auf ihre gespeicherten Daten auseinandersetzen.
Der beigefügte Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf für Unternehmen.
Marcel Müller
Kontakt:
Dr. Marcel Müller: m.mueller@chg.at
Rechtsanwalt
CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte
Bozner Platz 4 – 6020 Innsbruck
Tel.: 0512-567373 Fax: 0512-567373 -15
office@chg.at www.chg.at
RA Mag. Clemens Handl, LL.M.: handl@chg.at
Rechtsanwalt und Leiter der Praxisgruppe data & technology
CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte
Bozner Platz 4 – 6020 Innsbruck
Tel.: 0512-567373 Fax: 0512-567373 -15
office@chg.at www.chg.at

