E-Evidence-Verordnung ab heute: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

E-Evidence-Verordnung ab heute: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

von RA Marcel Müller und RA Clemens Handl

Seit heute, dem 18. August 2026, ist die E-Evidence-Verordnung unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Dänemark – anwendbar. Sie erleichtert Strafverfolgungsbehörden den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, indem diese unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten angefordert werden können.

Für betroffene Diensteanbieter gelten dabei teilweise sehr kurze Reaktionsfristen. Auch Unternehmen, die Cloud-, Hosting- oder Kommunikationsdienste nutzen, sollten sich mit den möglichen Auswirkungen auf ihre gespeicherten Daten auseinandersetzen.

Der beigefügte Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf für Unternehmen.

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Marcel Müller

Kontakt:

Dr. Marcel Müller: m.mueller@chg.at

Rechtsanwalt

CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte

Bozner Platz 4 – 6020 Innsbruck

Tel.: 0512-567373 Fax: 0512-567373 -15
office@chg.at  www.chg.at

Clemens Handl

 

RA Mag. Clemens Handl, LL.M.: handl@chg.at

Rechtsanwalt und Leiter der Praxisgruppe data & technology

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