Zweiter Vortrag bei den Innsbrucker Bankrechtsgesprächen

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Zweiter Vortrag bei den Innsbrucker Bankrechtsgesprächen

 

Der zweite Vortrag bei den Innsbrucker Bankrechtsgesprächen war ein voller Erfolg

 

Rechte der Gläubiger im neuen Restrukturierungsverfahren der Restrukturierungsordnung

Bei unserer zweiten Veranstaltung im Rahmen der Innsbrucker Bankrechtsgespräche am 31.03.2022 durften wir Univ.-Prof. Dr. Martin Trenker, Leiter des Institutes für Zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Innsbruck, als Referenten begrüßen. Martin Trenker hat unseren Teilnehmer:innen die Rechte der Gläubiger im neuen Restrukturierungsverfahren der Restrukturierungsordnung nähergebracht und den dabei bestehenden Handlungsspielraum von Gläubiger:innen erörtert. Besonderes Augenmerk galt dabei – ganz im Sinne der Innsbrucker Bankrechtsgespräche – den Kredit- und Finanzinstituten.

Abschließend wurden die Gründe für die – derzeit noch – geringe praktische Bedeutung des Restrukturierungsverfahrens aufgezeigt und in Diskussion mit Dr. Andreas Grabenweger, Rechtsanwalt und Partner bei CHG, und unter reger Beteiligung unserer Teilnehmer:innen betrachtet.

 

Wir danken allen Mitwirkenden für diesen gelungenen Abend und freuen uns bereits auf unsere nächste Veranstaltung am 05.05.2022 zum Thema „Fremdwährungskredite – Auswirkungen unwirksamer Wechselkursklauseln“. Hier können Sie sich noch bis zum 28.04.22 dafür anmelden.

 

Foto © Die Fotografen