Verkehrsüblichkeit eines nachträglichen Balkoneinbaus bei Wohnungseigentumsobjekten?
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Verkehrsüblichkeit eines nachträglichen Balkoneinbaus bei Wohnungseigentumsobjekten?

Ein Wohnungseigentümer darf Änderungen an seiner Einheit grundsätzlich selbst auf eigene Kosten vornehmen, benötigt aber die Zustimmung aller anderen Eigentümer, wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind; ein gerichtlicher Zustimmungsersatz scheitert, wenn die Änderung – wie im Fall eines Balkoneinbaus – nicht verkehrsüblich ist und die Mehrheit vergleichbarer Objekte keine ähnliche Maßnahme aufweist.

Jüngste Entwicklungen in der Judikatur zu Wertsicherungsvereinbarungen
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Jüngste Entwicklungen in der Judikatur zu Wertsicherungsvereinbarungen

Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen dienen der Erhaltung des realen Mietzinses, unterliegen jedoch strengen gesetzlichen und höchstgerichtlichen Vorgaben, insbesondere im Konsumentenschutzbereich, sodass unzulässige Klauseln, wie etwa einseitige Anpassungen oder veraltete Indexbezüge, zur Teil- oder Gesamtnichtigkeit führen können und Vermieter daher oft nur den ursprünglich vereinbarten Mietzins ohne Wertanpassung geltend machen können.