CHG im Interview: Data Act – Gamechanger für die Datenwirtschaft?

CHG im Interview: Data Act – Gamechanger für die Datenwirtschaft?

von RA Mag. Stefan Humer

Unser Rechtsanwalt Stefan Humer hat Manuel Roessler von RechtEasy ein Interview über das bevorstehende Datengesetz (besser bekannt als Data Act) gegeben. Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung, die kürzlich vom EU-Parlament angenommen wurde. Ziel des Data Acts ist vor allem die optimale Verteilung der Daten zum Nutzen der Gesellschaft sowie die Förderung von Innovation und Wettbewerb.

 

Data Act erfasst auch nicht-personenbezogene Daten

Daten spielen bereits im heutigen Wirtschaftsleben eine zentrale Rolle. Mit der steigenden Bedeutung von Künstlicher Intelligenz und dem Internet of Things (miteinander vernetzte Geräte und Maschinen, die Daten aufzeichnen und untereinander austauschen) werden sie noch wichtiger werden. Der Data Act hat daher zum Ziel, dass das in Daten liegende Potential voll und nicht nur zum Nutzen einiger weniger Unternehmen ausgeschöpft wird. Im Mittelpunkt stehen, anders als bei der DSGVO, nicht nur personenbezogene Daten. Daten ohne Personenbezug sind gleichermaßen vom Data Act umfasst. Praktisch relevant sind daher etwa auch im Industriebereich anfallende Maschinendaten oder von einem Wearable aufgezeichnete Informationen über Nutzergewohnheiten (mit und ohne Personenbezug).

 

Data Act bringt neue Zugangsrechte zu Daten

Die wahrscheinlich wichtigste Neuregelung, die der Data Act bringen wird, betrifft Zugangsrechte zu Daten. Nutzer von vernetzten Produkten erhalten unter bestimmten Umständen das Recht, vom Hersteller die Bereitstellung der durch die Produktnutzung generierten Daten zu fordern. Dadurch soll die Bildung von Datensilos bei einigen wenigen Unternehmen und die Anhäufung von Marktmacht durch diese verhindert werden. Auch andere Marktteilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, mit den Daten zu arbeiten und innovative Geschäftsideen umzusetzen. Gerade Start-ups, die datengetriebene Produkte entwickeln, und im Bereich der Künstlichen Intelligenz tätige Unternehmen könnten davon profitieren. Immerhin sind für das Training von Künstlicher Intelligenz riesige Mengen an Trainingsdaten notwendig.

 

Der Data Act als Herausforderung und Chance zugleich

Der Data Act wird zu einem bedeutenden Grundpfeiler der europäischen Datenwirtschaft werden und für Unternehmen auf beiden Seiten des Zugangsrechts von hoher Praxisrelevanz sein. Dateninhaber müssen sich auf die neuen Verpflichtungen vorbereiten und ihre internen Abläufe danach ausrichten, um keinen Compliance-Verstoß zu begehen. Gleichzeitig sollten sie sicherstellen, dass sie beim Teilen von Daten nicht wertvolle Geschäftsgeheimnisse preisgeben, ohne dazu verpflichtet zu sein. Auf der anderen Seite bietet der Data Act für Unternehmen, die Daten benötigen eine große Chance.

 

Die zu erwartenden Regelungen des Data Act sind im Einzelnen komplex. Das Interview gibt einen ersten Einblick und zeigt, dass eine gründliche Vorbereitung auf den Data Act nicht nur aus rechtlichen Gründen notwendig, sondern auch zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit empfehlenswert ist.  Viel Spaß beim Ansehen unter https://www.youtube.com/watch?v=eiaBBJzah2Q&ab_channel=RechtEasy.

 

Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Data Act benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind bereit!

Stefan Humer ist Rechtsanwalt bei CHG Czernich Rechtsanwälte Wien.

Mag. Stefan Humer