Die neue EU-Anti-Korruptionsrichtlinie
Warum (wirksame) Compliance für Unternehmen künftig noch wichtiger wird
von RA Frederick Pfeifer-Lichtfuß
Am 31.05.2026 ist die neue EU-Anti-Korruptionsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/1021) in Kraft getreten. Damit setzt die Europäische Union einen bedeutenden Schritt hin zu einem europaweit einheitlicheren und vor allem auch strengeren Regelungsregime im Bereich der Korruptionsbekämpfung, verweist gleichzeitig aber auch erstmals ausdrücklich auf wirksame Compliance-Systeme als Instrument der Korruptionsprävention und der Haftungsvermeidung.
Die Richtlinie bringt im Wesentlichen folgende Neuerungen:
1. Erhebliche Anhebung von Strafdrohungen gegenüber juristischen Personen bei Verstößen (Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Jahresumsatzes oder alternativ hohe fixe Geldbeträge)
2. Gleichzeitige Steigerung der Bedeutung von wirksamen Compliance-Maßnahmen bei der Haftungsvermeidung
3. Harmonisierung von Anti-Korruptionsbestimmungen zwischen Mitgliedstaaten und Schließung bestehender Vollzugslücken
Da dieser Rechtsakt der EU eine Richtlinie darstellt, ist diese für Unternehmen zunächst nicht unmittelbar anwendbar. Die Mitgliedstaaten haben nunmehr exakt zwei Jahre – bis 01.06.2028 – Zeit, die Richtlinieninhalte in verbindliches nationales Recht zu überführen.
Für Österreich bedeutet die Richtlinie voraussichtlich keine völlige Neugestaltung des bestehenden Korruptionsstrafrechts. Viele wesentliche Grundlagen – etwa die strafrechtlichen Korruptionsdelikte oder die Verbandsverantwortlichkeit – bestehen bereits heute. Anpassungsbedarf wird jedoch insbesondere bei den Sanktionen bestehen, da das österreichische Verbandsverantwortlichkeitsgesetz noch keine Geldbußen vorsieht, die sich unmittelbar am weltweiten Gesamtumsatz orientieren. Flankierende Sanktionen – wie etwa der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren – sollen weiterhin bestehen bleiben.
Eine bemerkenswerte Aussage trifft die Richtlinie jedoch im Hinblick auf die Einführung von Compliance-Systemen. Danach sollen wirksame interne Kontroll-, Ethik- und Compliance-Programme bei der Sanktionsbemessung ausdrücklich als mildernder Umstand berücksichtigt werden. Somit macht die Richtlinie deutlich, dass Prävention künftig einen noch höheren Stellenwert einnehmen wird als bisher.
Der Begriff der ‚Wirksamkeit‘ kann dabei kaum überschätzt werden. Denn der europäische Gesetzgeber stellt klar, dass bloße „Papier-Compliance“ oder rein kosmetische Programme nicht ausreichen sollen. Entscheidend wird daher künftig noch stärker sein, ob Compliance-Maßnahmen tatsächlich gelebt werden und nachweisbar wirksam sind. Es ist daher zu erwarten, dass der Druck auf Unternehmen steigen wird, ihre Compliance-Management-Systeme nicht nur formal einzuführen, sondern laufend weiterzuentwickeln und an aktuelle Risiken anzupassen.
Die Richtlinie verdeutlicht darüber hinaus einen allgemeinen Trend im europäischen Wirtschaftsrecht: Integrität, Transparenz und verantwortungsvolle Unternehmensführung werden zunehmend als zentrale Elemente guter Corporate Governance verstanden. Korruptionsprävention beschränkt sich daher nicht auf die Vermeidung strafrechtlicher Risiken, sondern umfasst auch den professionellen Umgang mit Interessenkonflikten, Entscheidungsprozessen, Hinweisgebersystemen und internen Kontrollen.
Für Unternehmen empfiehlt es sich daher bereits jetzt, bestehende Compliance- und Governance-Strukturen kritisch zu überprüfen. Wer frühzeitig in wirksame Prozesse und Systeme investiert, stärkt nicht nur seine Resilienz gegenüber rechtlichen Risiken, sondern verschafft sich zugleich einen wichtigen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend regulierten wirtschaftlichen Umfeld. Dies gilt insbesondere deshalb, weil davon auszugehen ist, dass die Schließung bestehender Vollzugslücken und die Harmonisierung des Anti-Korruptionsrechts EU-weit zu einer spürbaren Intensivierung von Ermittlungen und behördlicher Kontrolle führen werden.
Frederick Pfeifer-Lichtfuß
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RA MMag. Dr. Frederick Pfeifer-Lichtfuß: pfeifer-lichtfuß@chg.at
Rechtsanwalt in den Praxisgruppen Business Law und Corporate/M&A
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