CHG Czernich Haidlen Gast & Partner wurde im JUVE-Ranking 2026 erneut im Bereich Vergaberecht ausgezeichnet. Besonders erfreulich ist zudem die erstmalige Platzierung im Bereich Umwelt/Planung/Regulierung.
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Partielle Unwirksamkeit einer Schiedsklausel in einem Geschäftsanteilskaufvertrag
Der OGH stellte klar, dass die mögliche Unwirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber einzelnen Vertragsparteien nicht automatisch deren Unwirksamkeit für alle Beteiligten nach sich zieht, sofern keine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt und die Ansprüche der Parteien rechtlich selbstständig beurteilt werden können. Im konkreten Fall blieb die Schiedsklausel für den klagenden Verkäufer wirksam, weshalb seine Klage vor dem staatlichen Gericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen und der Streit an das vereinbarte Schiedsgericht verwiesen wurde.
Der OGH hat bestätigt, dass für die Insolvenzanfechtungsfestigkeit einer Sicherungszession künftiger Forderungen der Zeitpunkt des Publizitätsakts – etwa die ordnungsgemäße Setzung von Buchvermerken – maßgeblich ist und nicht das spätere Entstehen bzw. „Werthaltigwerden“ der Forderungen. Für die Praxis bedeutet dies, dass Sicherungszessionen unverzüglich und korrekt dokumentiert werden müssen, da Fehler bei den erforderlichen Publizitätsmaßnahmen ihre Wirksamkeit und ihren Bestand im Insolvenzfall gefährden können.
Mit dem am 20. November 2026 in Kraft tretenden Verbraucherkreditgesetz 2026 wird das österreichische Verbraucherkreditrecht grundlegend neu geordnet und an die EU-Verbraucherkreditrichtlinie angepasst, wobei der Anwendungsbereich deutlich erweitert und insbesondere „Buy Now, Pay Later“-Modelle sowie bestimmte Ratenzahlungen erfasst werden. Zudem verschärft das Gesetz die Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfungen, Informationspflichten und digitale Vertriebsprozesse und stärkt den Verbraucherschutz durch neue Rechte, Werbevorgaben und verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten.
Die am 31.05.2026 in Kraft getretene EU-Anti-Korruptionsrichtlinie verschärft die Sanktionen für Unternehmen erheblich, harmonisiert die Korruptionsbekämpfung innerhalb der EU und betont zugleich die Bedeutung wirksamer Compliance-Systeme als Instrument zur Prävention und Haftungsminderung. Obwohl die Richtlinie erst bis zum 01.06.2028 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollten Unternehmen bereits jetzt ihre Compliance- und Governance-Strukturen überprüfen und weiterentwickeln, da insbesondere die tatsächliche Wirksamkeit solcher Maßnahmen künftig stärker in den Fokus von Behörden und Gerichten rücken wird.

Entgelttransparenz im Wandel: EU-Regelungen zur Vergütung rücken in den Umsetzungsfokus
Die neue EU-Entgelttransparenz-Richtlinie bringt weitreichende Änderungen für Arbeitgeber:innen mit sich – von mehr Transparenz im Bewerbungsprozess bis hin zu neuen Auskunfts- und Berichtspflichten. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen Unternehmen künftig erfüllen müssen, welche Risiken bestehen und warum Handlungsbedarf bereits jetzt besteht.
Mit dem VerKRÄG 2026 wird das österreichische Verbraucherkreditrecht umfassend neu geregelt – mit erweitertem Anwendungsbereich, strengeren Kreditprüfungen und klaren Vorgaben für digitale Kreditmodelle. Die Reform führt zu deutlich mehr Regulierung und erheblichem Anpassungsbedarf in der Praxis.
Mit unserem neuen Standort in Bregenz bauen wir unsere Präsenz im Westen Österreichs gezielt aus und rücken noch näher an unsere Mandant:innen heran.
Starker fachlicher Austausch beim Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht 2026 mit wertvollen Impulsen aus Wissenschaft und Praxis.
Das CHG Clubbing war auch heuer wieder ein rundum gelungener Abend!
CHG wurde im Trend Anwaltsranking erneut zur besten Kanzlei außerhalb Wiens ausgezeichnet.

KI-gestütztes Recruiting und HR-Management: Compliance-Anforderungen nach KI-VO und DSGVO
KI verändert Recruiting und HR-Management grundlegend - von der Bewerberauswahl bis zur Leistungsbewertung. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Unterstützung und rechtlich problematischer Automatisierung?
Erneute Auszeichnung bestätigt unsere führende Position und kontinuierliche Weiterentwicklung im Bank- und Finanzrecht.
Wann ist ein DSGVO-Auskunftsantrag zu viel? Wir erklären, was der EuGH dazu sagt und welche Rechte Betroffene und Pflichten Unternehmen haben.
Der sogenannte „Arbeitswohnsitz“ wurde lange genutzt, um die Einstufung als Freizeitwohnsitz zu vermeiden, fand jedoch in der bisherigen Rechtsprechung meist keine Anerkennung. Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte diese Sichtweise teilweise ändern und hat bereits gesetzgeberische Anpassungen in Tirol angestoßen.
Der sogenannte „Arbeitswohnsitz“ wurde lange genutzt, um die Einstufung als Freizeitwohnsitz zu vermeiden, fand jedoch in der bisherigen Rechtsprechung meist keine Anerkennung. Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte diese Sichtweise teilweise ändern und hat bereits gesetzgeberische Anpassungen in Tirol angestoßen.
Die neue EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, ihre Gebäude bis 2050 emissionsfrei zu machen, was in Tirol zu umfassenden gesetzlichen Änderungen im Bau- und Immobilienbereich führt. Künftig gelten strengere Energieeffizienzvorgaben für Neu- und Bestandsgebäude, ergänzt durch Maßnahmen wie Solarpflichten, Renovierungspässe und neue Kontrollsysteme.
Am 26. März 2026 gewährte Dr.in Natalie Harsdorf von der Bundeswettbewerbsbehörde exklusive Einblicke in aktuelle Entwicklungen.
Mit dem Cyber Resilience Act schafft die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen. Für Unternehmen ist vor allem der weite Anwendungsbereich relevant: Erfasst sind nicht nur klassische Softwareprodukte, sondern auch Hardware, IoT-Geräte, eingebettete Systeme und digitale Komponenten. Der Beitrag zeigt, welche Produkte unter den CRA fallen, wie wichtige und kritische Produkte abgegrenzt werden und welche Pflichten Hersteller künftig beachten müssen.
Auszeichnungen in mehreren zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts
Bei diesen 20. Innsbrucker Bankrechtsgesprächen sprach Frau Mag.a Merve Taner, Legal Counsel AI & Product Advisory in der Rechtsabteilung der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG über die rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Banksektor
Die Besitzstörungsklage
Seit 1. Jänner 2026 wurden Gerichts- und Anwaltskosten bei Besitzstörungsklagen stark reduziert, wodurch das Geschäftsmodell der massenhaften Parkplatz-Abmahnungen weitgehend unattraktiv wird. Gleichzeitig soll der Zugang zum OGH künftig für mehr einheitliche Rechtsprechung und Rechtssicherheit sorgen.
Google-Fonts-Abmahnwelle
Die Google-Fonts-Abmahnwelle beruhte auf möglichen DSGVO-Verstößen durch die Übermittlung von IP-Adressen bei dynamischer Einbindung von Schriftarten. Ein Urteil des LG für ZRS Wien stellte jedoch klar, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung rechtsmissbräuchlich sein können und keinen Schadenersatzanspruch begründen.
Wenn ein/e Dienstnehmer:in durch einen von Dritten verursachten Unfall arbeitsunfähig wird, muss der/die Dienstgeber:in weiterhin Entgelt zahlen und erleidet dadurch einen Lohnfortzahlungsschaden, für den er/sie grundsätzlich Regress beim Schädiger nehmen kann. Laut OGH (2 Ob 37/25t) wird bei begrenztem Haftungsfonds nach vorrangiger Befriedigung der Sozialversicherung zuerst der Anspruch des Dienstgebers gedeckt, sodass das verbleibende Risiko aufgrund eines Mitverschuldens überwiegend der/die Dienstnehmer:in trägt.

„Vienna calling“ – Zuständigkeitsfragen bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen im Rahmen der Steuerberaterhaftung wegen unrichtig erstellter Jahresabschlüsse
Der OGH stellte klar, dass Schadenersatzansprüche gegen Steuerberater:innen wegen fehlerhafter Jahresabschlüsse, die Grundlage für Vermögensentscheidungen Dritter waren, der Handelsgerichtsbarkeit zuzuordnen sind, wenn sie aus einer unternehmensbezogenen Tätigkeit wie der Erstellung von Jahresabschlüssen resultieren. Auch wenn die klagende Partei sowohl vertragliche als auch deliktische Anspruchsgrundlagen geltend macht, bleibt entscheidend, dass der Anspruch aus dem unternehmerischen Geschäft selbst abgeleitet wird.



















