Starker fachlicher Austausch beim Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht 2026 mit wertvollen Impulsen aus Wissenschaft und Praxis.
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CHG wurde im Trend Anwaltsranking erneut zur besten Kanzlei außerhalb Wiens ausgezeichnet.

KI-gestütztes Recruiting und HR-Management: Compliance-Anforderungen nach KI-VO und DSGVO
KI verändert Recruiting und HR-Management grundlegend - von der Bewerberauswahl bis zur Leistungsbewertung. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Unterstützung und rechtlich problematischer Automatisierung?
Erneute Auszeichnung bestätigt unsere führende Position und kontinuierliche Weiterentwicklung im Bank- und Finanzrecht.
Wann ist ein DSGVO-Auskunftsantrag zu viel? Wir erklären, was der EuGH dazu sagt und welche Rechte Betroffene und Pflichten Unternehmen haben.
Der sogenannte „Arbeitswohnsitz“ wurde lange genutzt, um die Einstufung als Freizeitwohnsitz zu vermeiden, fand jedoch in der bisherigen Rechtsprechung meist keine Anerkennung. Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte diese Sichtweise teilweise ändern und hat bereits gesetzgeberische Anpassungen in Tirol angestoßen.
Der sogenannte „Arbeitswohnsitz“ wurde lange genutzt, um die Einstufung als Freizeitwohnsitz zu vermeiden, fand jedoch in der bisherigen Rechtsprechung meist keine Anerkennung. Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte diese Sichtweise teilweise ändern und hat bereits gesetzgeberische Anpassungen in Tirol angestoßen.
Die neue EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, ihre Gebäude bis 2050 emissionsfrei zu machen, was in Tirol zu umfassenden gesetzlichen Änderungen im Bau- und Immobilienbereich führt. Künftig gelten strengere Energieeffizienzvorgaben für Neu- und Bestandsgebäude, ergänzt durch Maßnahmen wie Solarpflichten, Renovierungspässe und neue Kontrollsysteme.
Am 26. März 2026 gewährte Dr.in Natalie Harsdorf von der Bundeswettbewerbsbehörde exklusive Einblicke in aktuelle Entwicklungen.
Mit dem Cyber Resilience Act schafft die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen. Für Unternehmen ist vor allem der weite Anwendungsbereich relevant: Erfasst sind nicht nur klassische Softwareprodukte, sondern auch Hardware, IoT-Geräte, eingebettete Systeme und digitale Komponenten. Der Beitrag zeigt, welche Produkte unter den CRA fallen, wie wichtige und kritische Produkte abgegrenzt werden und welche Pflichten Hersteller künftig beachten müssen.
Auszeichnungen in mehreren zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts
Bei diesen 20. Innsbrucker Bankrechtsgesprächen sprach Frau Mag.a Merve Taner, Legal Counsel AI & Product Advisory in der Rechtsabteilung der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG über die rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im Banksektor
Die Besitzstörungsklage
Seit 1. Jänner 2026 wurden Gerichts- und Anwaltskosten bei Besitzstörungsklagen stark reduziert, wodurch das Geschäftsmodell der massenhaften Parkplatz-Abmahnungen weitgehend unattraktiv wird. Gleichzeitig soll der Zugang zum OGH künftig für mehr einheitliche Rechtsprechung und Rechtssicherheit sorgen.
Google-Fonts-Abmahnwelle
Die Google-Fonts-Abmahnwelle beruhte auf möglichen DSGVO-Verstößen durch die Übermittlung von IP-Adressen bei dynamischer Einbindung von Schriftarten. Ein Urteil des LG für ZRS Wien stellte jedoch klar, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung rechtsmissbräuchlich sein können und keinen Schadenersatzanspruch begründen.
Wenn ein/e Dienstnehmer:in durch einen von Dritten verursachten Unfall arbeitsunfähig wird, muss der/die Dienstgeber:in weiterhin Entgelt zahlen und erleidet dadurch einen Lohnfortzahlungsschaden, für den er/sie grundsätzlich Regress beim Schädiger nehmen kann. Laut OGH (2 Ob 37/25t) wird bei begrenztem Haftungsfonds nach vorrangiger Befriedigung der Sozialversicherung zuerst der Anspruch des Dienstgebers gedeckt, sodass das verbleibende Risiko aufgrund eines Mitverschuldens überwiegend der/die Dienstnehmer:in trägt.

„Vienna calling“ – Zuständigkeitsfragen bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen im Rahmen der Steuerberaterhaftung wegen unrichtig erstellter Jahresabschlüsse
Der OGH stellte klar, dass Schadenersatzansprüche gegen Steuerberater:innen wegen fehlerhafter Jahresabschlüsse, die Grundlage für Vermögensentscheidungen Dritter waren, der Handelsgerichtsbarkeit zuzuordnen sind, wenn sie aus einer unternehmensbezogenen Tätigkeit wie der Erstellung von Jahresabschlüssen resultieren. Auch wenn die klagende Partei sowohl vertragliche als auch deliktische Anspruchsgrundlagen geltend macht, bleibt entscheidend, dass der Anspruch aus dem unternehmerischen Geschäft selbst abgeleitet wird.

Zur möglichen Transparenz von Klauseln über Kreditbearbeitungsgebühren und zusätzlichen Einmalkosten
Der OGH entschied (3 Ob 77/25g), dass eine Kreditbearbeitungsgebühr neben zusätzlichen Einmalkosten transparent und zulässig sein kann, wenn für Verbraucher:innen klar erkennbar ist, welche Leistungen durch die Bearbeitungsgebühr und welche durch die separaten Kosten abgedeckt werden. Allerdings bestehen innerhalb des OGH unterschiedliche Rechtsprechungslinien zur Transparenz solcher Klauseln, sodass die endgültige Klärung dieser Frage noch aussteht.

Gröbliche Benachteiligung durch Verzugszinssatz trotz Einhaltung der Grenze des KSchG
Der OGH entschied, dass eine AGB-Klausel, die Verzugszinsen von 4,8 % p.a. vorsieht und damit formal die Grenze des § 6 Abs. 1 Z. 13 KSchG einhält, dennoch nach § 879 Abs. 3 ABGB gröblich benachteiligend sein kann, wenn sie dem Gläubiger über die gesetzlichen 4 % hinausgehende Zinsen ohne sachliche Rechtfertigung zuspricht; Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Verzugszinssätze nicht nur konsumentenschutzrechtlich zulässig, sondern auch inhaltlich fair und gerechtfertigt sind.
Unser jährlicher Skitag hat mittlerweile Tradition. Dieses Jahr ging es in die Axamer Lizum.
Seit 1. Jänner 2026 gilt: De-minimis-Beihilfen müssen in ein zentrales Register. Wir widmen uns in einem aktuellen Beitrag dem eAidRegister der Europäischen Kommission.
In einem aktuellen Ö1-Beitrag zeigt der ORF, wie hoch die Sicherheitsstandards im österreichischen Seilbahnbetrieb sind – von laufenden technischen Kontrollen bis zu klaren gesetzlichen Vorgaben.
Der am 15. Jänner 2026 im ausgebuchten Festsaal der Wirtschaftskammer Tirol abgehaltene 6. Immobilienstammtisch brachte führende Vertreter:innen der Immobilienbranche zum Austausch über leistbares Wohnen sowie Lösungsansätze und Perspektiven für 2026 zusammen.
Mit § 879a ABGB und dem seit 01.01.2026 geltenden ZIAG werden die Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Wertsicherungsvereinbarungen präzisiert, wobei unter bestimmten Umständen auch vergangene Indizes zulässig sind und Mietverträge zudem von der bisherigen Zweimonatsbeschränkung für Entgeltanpassungen ausgenommen werden.
Das 5. MILG erhöht seit 01.01.2026 für MRG-Wohnungsmietverträge die Mindestbefristung auf fünf Jahre bei unternehmerischen Vermietern (sonst drei Jahre), macht zu kurze Befristungen unwirksam und regelt die automatische Verlängerung befristeter Verträge neu.

Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG): Gesetzliche Deckelung der Wertsicherung von Wohnungsmieten
Mit dem 5. MILG gilt ab 01.01.2026 in Österreich erstmals eine gesetzliche Deckelung auch für wertsicherungsbedingte Mietzinserhöhungen im freien Mietmarkt bei MRG-Mietverhältnissen, wobei Anpassungen nur einmal jährlich zum 1. April und grundsätzlich bis 3 % (darüber hinaus nur zur Hälfte) zulässig sind. Für Vollanwendungsfälle des MRG gelten 2026 und 2027 noch strengere Obergrenzen (1 % bzw. 2 %), zudem wurden Regeln zur Parallelrechnung von Wertsicherung und gesetzlichen Grenzen sowie zur eingeschränkten Rückforderung überhöhter Mieten neu festgelegt.


















