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News CHG Rechtsanwälte

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Unterbrechung von Bestandstreitigkeiten bei einer Insolvenz

Unterbrechung von Bestandstreitigkeiten bei einer Insolvenz

Auch Streitigkeiten über Aufkündigung oder Räumung eines Bestandobjekts werden nach § 7 Abs 1 IO durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen, sofern nicht die Ausnahme des § 6 Abs 3 IO greift; die Unterbrechung ist von Amts wegen auch im Rechtsmittelverfahren zu beachten. Der OGH verdeutlichte nunmehr, dass die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstadium zu beachten sind.

OGH zur Mitarbeiterschutzklausel: Wann gilt das strikte Regelungssystem der Konkurrenzklausel?

OGH zur Mitarbeiterschutzklausel: Wann gilt das strikte Regelungssystem der Konkurrenzklausel?

Für die Qualifikation als Konkurrenzklausel nach § 36 AngG ist nicht die Bezeichnung, sondern der tatsächliche Inhalt maßgeblich; eine zu weit gefasste Mitarbeiterschutzklausel (Haftung für Verhalten des neuen Arbeitgebers, Einbeziehung verbundener Unternehmen, umfassendes Kontaktverbot) behindert das Fortkommen wesentlich und ist als Konkurrenzklausel zu behandeln. Da das Entgelt unter der Schwelle des § 36 Abs 2 AngG lag, war die Vereinbarung zur Gänze unwirksam und die Konventionalstrafe nicht durchsetzbar.

Nachhaltigkeit im Fokus – Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Nachhaltigkeit im Fokus – Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG) setzt das EU-„Recht auf Reparatur“ um und bringt ab 1. Oktober 2026 neue Reparaturpflichten für bestimmte Produkte sowie weitreichende Änderungen im Gewährleistungsrecht, insbesondere eine verlängerte Gewährleistungsfrist bei Reparaturen. Für Unternehmen bedeutet dies vor allem Anpassungsbedarf bei Produktportfolio, Reparatur- und Gewährleistungsprozessen, Kundeninformationen, Preis- und Fristgestaltung sowie der Dokumentation von Kundenentscheidungen.

Neue Verbraucherschutzregeln: Was das VerbRÄG 2026 verändert

Neue Verbraucherschutzregeln: Was das VerbRÄG 2026 verändert

Das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) reformiert das Fernabsatz- und Verbraucherschutzrecht mit erweiterten Informationspflichten für Finanzprodukte, neuen Vorgaben zu Nachhaltigkeit und Gewährleistung sowie einem verpflichtenden Widerrufsbutton bei Online-Verträgen. Die neuen Regelungen treten gestaffelt ab dem 27. September bzw. 1. Oktober 2026 in Kraft und erfordern insbesondere Anpassungen bei Online-Abschlussstrecken, Informationsunterlagen und internen Prozessen.

E-Evidence-Verordnung ab heute: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

E-Evidence-Verordnung ab heute: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Seit heute, dem 18. August 2026, ist die E-Evidence-Verordnung unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Dänemark – anwendbar. Sie erleichtert Strafverfolgungsbehörden den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, indem diese unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten angefordert werden können.

Positionspapier für familiengerechtere Rahmenbedingungen in der Rechtsanwaltschaft

Positionspapier für familiengerechtere Rahmenbedingungen in der Rechtsanwaltschaft

Es ist uns ein Anliegen, für faire Rahmenbedingungen bei der Berufsausübung durch Rechtsanwält:innen zu sorgen. Dazu ist eine Verbesserung bei der Unterbrechung der Beitragszahlung an die Rechtsanwaltskammer während Zeiten der Kinderbetreuungspflichten bis zum 6. Lebensalter eines Kindes und eine Mitnahme der geleisteten Pensionszahlungen bei einem Berufswechel aus und in die Rechtsanwaltschaft („Rucksacksystem“) erforderlich.

Videoüberwachung durch Nachbarn: Was ist rechtlich zulässig?

Videoüberwachung durch Nachbarn: Was ist rechtlich zulässig?

Überwachungskameras werden zunehmend zum Schutz von Wohnhäusern, Grundstücken und abgestellten Fahrzeugen eingesetzt. Problematisch wird eine solche Videoüberwachung jedoch, wenn die Kameras nicht ausschließlich das eigene Grundstück erfassen, sondern auch auf benachbarte Liegenschaften, Gehwege oder öffentliche Verkehrsflächen gerichtet sind.

Auslaufen der temporären Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis

Auslaufen der temporären Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis

Mit 1. Juli 2026 ist die temporäre Gebührenbefreiung für Grundbuchseintragungen bei dringendem Wohnbedürfnis ausgelaufen. Mittlerweile fallen Eintragungsgebühren somit wieder in voller gesetzlicher Höhe an. Darüber hinaus ist maßgeblich, dass die Gebührenbefreiung selbst im Falle einer ursprünglich berechtigten Inanspruchnahme nachträglich wegfallen kann. Dies ist der Fall, wenn das Eigentumsrecht an der Liegenschaft innerhalb von fünf Jahren aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis nachträglich wegfällt. Solche Umstände sind dem Grundbuchsgericht innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt anzuzeigen.

Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes

Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes

Mit 1. Juli 2026 trat eine Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft. Anlass dafür ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („EU-Gebäuderichtlinie“). Die Richtlinie soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und den Gebäudesektor klimafreundlicher gestalten. Dieses Ziel soll unter anderem durch mehr Transparenz über die Energieeffizienz von Gebäuden erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden die inhaltlichen Anforderungen von Energieausweisen und die Pflichten zur Vorlage eines solchen erweitert und angepasst.

Ein einzelner Mitmieter allein ist „Abnehmer“ im Sinne des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes

Ein einzelner Mitmieter allein ist „Abnehmer“ im Sinne des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes

Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass ein einzelner Mitmieter als „Abnehmer“ im Sinne des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes gilt und daher auch ohne Mitwirkung der übrigen Mitmieter eine Heizkostenabrechnung sowie die Zwischenermittlung der Verbrauchsanteile verlangen kann. Da in solchen Verfahren keine notwendige Streitgemeinschaft besteht, ist es auch nicht erforderlich, dass alle Mitmieter gemeinsam einen Antrag stellen.

Abweichen des baulichen Zustands vom im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten und verbücherten Zustand

Abweichen des baulichen Zustands vom im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten und verbücherten Zustand

Aus dem Umstand, dass der tatsächliche bauliche Zustand eines Wohnungseigentumsobjekts vom im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten und verbücherten Zustand abweicht (hier: zwei nicht miteinander verbundene Einzelwohnungen mit jeweils eigenen Eingängen statt einer Maisonettewohnung), folgt noch keine Verpflichtung des Wohnungseigentümers, den richtigen Bauzustand auf seine Kosten herzustellen.

Partielle Unwirksamkeit einer Schiedsklausel in einem Geschäftsanteilskaufvertrag

Partielle Unwirksamkeit einer Schiedsklausel in einem Geschäftsanteilskaufvertrag

Der OGH stellte klar, dass die mögliche Unwirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber einzelnen Vertragsparteien nicht automatisch deren Unwirksamkeit für alle Beteiligten nach sich zieht, sofern keine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt und die Ansprüche der Parteien rechtlich selbstständig beurteilt werden können. Im konkreten Fall blieb die Schiedsklausel für den klagenden Verkäufer wirksam, weshalb seine Klage vor dem staatlichen Gericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen und der Streit an das vereinbarte Schiedsgericht verwiesen wurde.

Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Sicherungszessionen

Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Sicherungszessionen

Der OGH hat bestätigt, dass für die Insolvenzanfechtungsfestigkeit einer Sicherungszession künftiger Forderungen der Zeitpunkt des Publizitätsakts – etwa die ordnungsgemäße Setzung von Buchvermerken – maßgeblich ist und nicht das spätere Entstehen bzw. „Werthaltigwerden“ der Forderungen. Für die Praxis bedeutet dies, dass Sicherungszessionen unverzüglich und korrekt dokumentiert werden müssen, da Fehler bei den erforderlichen Publizitätsmaßnahmen ihre Wirksamkeit und ihren Bestand im Insolvenzfall gefährden können.

Verbraucherkreditgesetz 2026: Die Neuerungen im Überblick

Verbraucherkreditgesetz 2026: Die Neuerungen im Überblick

Mit dem am 20. November 2026 in Kraft tretenden Verbraucherkreditgesetz 2026 wird das österreichische Verbraucherkreditrecht grundlegend neu geordnet und an die EU-Verbraucherkreditrichtlinie angepasst, wobei der Anwendungsbereich deutlich erweitert und insbesondere „Buy Now, Pay Later“-Modelle sowie bestimmte Ratenzahlungen erfasst werden. Zudem verschärft das Gesetz die Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfungen, Informationspflichten und digitale Vertriebsprozesse und stärkt den Verbraucherschutz durch neue Rechte, Werbevorgaben und verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten.