Der OGH stellte klar, dass die mögliche Unwirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber einzelnen Vertragsparteien nicht automatisch deren Unwirksamkeit für alle Beteiligten nach sich zieht, sofern keine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt und die Ansprüche der Parteien rechtlich selbstständig beurteilt werden können. Im konkreten Fall blieb die Schiedsklausel für den klagenden Verkäufer wirksam, weshalb seine Klage vor dem staatlichen Gericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen und der Streit an das vereinbarte Schiedsgericht verwiesen wurde.
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Die insolvenzrechtliche Anfechtung von Sicherungszessionen
Der OGH hat bestätigt, dass für die Insolvenzanfechtungsfestigkeit einer Sicherungszession künftiger Forderungen der Zeitpunkt des Publizitätsakts – etwa die ordnungsgemäße Setzung von Buchvermerken – maßgeblich ist und nicht das spätere Entstehen bzw. „Werthaltigwerden“ der Forderungen. Für die Praxis bedeutet dies, dass Sicherungszessionen unverzüglich und korrekt dokumentiert werden müssen, da Fehler bei den erforderlichen Publizitätsmaßnahmen ihre Wirksamkeit und ihren Bestand im Insolvenzfall gefährden können.
Verbraucherkreditgesetz 2026: Die Neuerungen im Überblick
Mit dem am 20. November 2026 in Kraft tretenden Verbraucherkreditgesetz 2026 wird das österreichische Verbraucherkreditrecht grundlegend neu geordnet und an die EU-Verbraucherkreditrichtlinie angepasst, wobei der Anwendungsbereich deutlich erweitert und insbesondere „Buy Now, Pay Later“-Modelle sowie bestimmte Ratenzahlungen erfasst werden. Zudem verschärft das Gesetz die Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfungen, Informationspflichten und digitale Vertriebsprozesse und stärkt den Verbraucherschutz durch neue Rechte, Werbevorgaben und verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten.
Die neue EU-Anti-Korruptionsrichtlinie
Die am 31.05.2026 in Kraft getretene EU-Anti-Korruptionsrichtlinie verschärft die Sanktionen für Unternehmen erheblich, harmonisiert die Korruptionsbekämpfung innerhalb der EU und betont zugleich die Bedeutung wirksamer Compliance-Systeme als Instrument zur Prävention und Haftungsminderung. Obwohl die Richtlinie erst bis zum 01.06.2028 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollten Unternehmen bereits jetzt ihre Compliance- und Governance-Strukturen überprüfen und weiterentwickeln, da insbesondere die tatsächliche Wirksamkeit solcher Maßnahmen künftig stärker in den Fokus von Behörden und Gerichten rücken wird.
Entgelttransparenz im Wandel: EU-Regelungen zur Vergütung rücken in den Umsetzungsfokus
Die neue EU-Entgelttransparenz-Richtlinie bringt weitreichende Änderungen für Arbeitgeber:innen mit sich – von mehr Transparenz im Bewerbungsprozess bis hin zu neuen Auskunfts- und Berichtspflichten. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen Unternehmen künftig erfüllen müssen, welche Risiken bestehen und warum Handlungsbedarf bereits jetzt besteht.
Die Kommerzialisierung des Unterlassungsanspruchs
Die Besitzstörungsklage
Seit 1. Jänner 2026 wurden Gerichts- und Anwaltskosten bei Besitzstörungsklagen stark reduziert, wodurch das Geschäftsmodell der massenhaften Parkplatz-Abmahnungen weitgehend unattraktiv wird. Gleichzeitig soll der Zugang zum OGH künftig für mehr einheitliche Rechtsprechung und Rechtssicherheit sorgen.
Google-Fonts-Abmahnwelle
Die Google-Fonts-Abmahnwelle beruhte auf möglichen DSGVO-Verstößen durch die Übermittlung von IP-Adressen bei dynamischer Einbindung von Schriftarten. Ein Urteil des LG für ZRS Wien stellte jedoch klar, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung rechtsmissbräuchlich sein können und keinen Schadenersatzanspruch begründen.
Quotenvorrecht von Dienstgeber:innen in Entgeltfortzahlungsfällen
Wenn ein/e Dienstnehmer:in durch einen von Dritten verursachten Unfall arbeitsunfähig wird, muss der/die Dienstgeber:in weiterhin Entgelt zahlen und erleidet dadurch einen Lohnfortzahlungsschaden, für den er/sie grundsätzlich Regress beim Schädiger nehmen kann. Laut OGH (2 Ob 37/25t) wird bei begrenztem Haftungsfonds nach vorrangiger Befriedigung der Sozialversicherung zuerst der Anspruch des Dienstgebers gedeckt, sodass das verbleibende Risiko aufgrund eines Mitverschuldens überwiegend der/die Dienstnehmer:in trägt.
„Vienna calling“ – Zuständigkeitsfragen bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen im Rahmen der Steuerberaterhaftung wegen unrichtig erstellter Jahresabschlüsse
Der OGH stellte klar, dass Schadenersatzansprüche gegen Steuerberater:innen wegen fehlerhafter Jahresabschlüsse, die Grundlage für Vermögensentscheidungen Dritter waren, der Handelsgerichtsbarkeit zuzuordnen sind, wenn sie aus einer unternehmensbezogenen Tätigkeit wie der Erstellung von Jahresabschlüssen resultieren. Auch wenn die klagende Partei sowohl vertragliche als auch deliktische Anspruchsgrundlagen geltend macht, bleibt entscheidend, dass der Anspruch aus dem unternehmerischen Geschäft selbst abgeleitet wird.
Zur möglichen Transparenz von Klauseln über Kreditbearbeitungsgebühren und zusätzlichen Einmalkosten
Der OGH entschied (3 Ob 77/25g), dass eine Kreditbearbeitungsgebühr neben zusätzlichen Einmalkosten transparent und zulässig sein kann, wenn für Verbraucher:innen klar erkennbar ist, welche Leistungen durch die Bearbeitungsgebühr und welche durch die separaten Kosten abgedeckt werden. Allerdings bestehen innerhalb des OGH unterschiedliche Rechtsprechungslinien zur Transparenz solcher Klauseln, sodass die endgültige Klärung dieser Frage noch aussteht.
Gröbliche Benachteiligung durch Verzugszinssatz trotz Einhaltung der Grenze des KSchG
Der OGH entschied, dass eine AGB-Klausel, die Verzugszinsen von 4,8 % p.a. vorsieht und damit formal die Grenze des § 6 Abs. 1 Z. 13 KSchG einhält, dennoch nach § 879 Abs. 3 ABGB gröblich benachteiligend sein kann, wenn sie dem Gläubiger über die gesetzlichen 4 % hinausgehende Zinsen ohne sachliche Rechtfertigung zuspricht; Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Verzugszinssätze nicht nur konsumentenschutzrechtlich zulässig, sondern auch inhaltlich fair und gerechtfertigt sind.









