Verfassungsrechtliche Grenzen des Distance Learning

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Verfassungsrechtliche Grenzen des Distance Learning

Verfassungsrechtliche Grenzen des Distance Learning

Seit heute befinden sich die Schulen im Osten Österreichs wieder (zum nunmehr bereits vierten Mal innerhalb eines Jahres) im „ortsungebundenen Unterricht“.  Dabei erfolgt unter Verwendung digitaler Medien eine Verlagerung des Unterrichts vom Klassenzimmer hin zur Fernlehre. Derartige Maßnahmen dürfen vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung („BMBWF“) allerdings nicht ohne Grund angeordnet werden. Vielmehr ist der Bildungsminister dabei an enge (verfassungs-)rechtliche Vorgaben gebunden, wie eine jüngst ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aufzeigt (Erkenntnis vom 10.03.2021 zu Geschäftszahl V 574/2020 ua).

Mit dieser Höchstgerichtsentscheidung und den verfassungsrechtlichen Grenzen des sogenannten „distance learning“ befassen sich unsere Anwälte Arnold Autengruber und Günther Gast in einem aktuellen Beitrag.

 

Der vollständige im Manz-Verlag erschienene Beitrag kann unter folgendem Link abgerufen werden:

MMag. Dr. Arnold Autengruber

Dr. Günther Gast, LL.M.