Mietrechtsreform 2026: Wichtige Änderungen im kompakten Überblick
von RA Mag. Dr. Mario Kathrein, LL.M.
Mit 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine umfassende Reform des Mietrechts in Kraft. Der Beschluss des Nationalrats dahingehend wurde am 11.12.2025 gefasst. Ziele sind eine Modernisierung des Mietrechts, mehr Planbarkeit und leistbares Wohnen. Ursprünglich war geplant, dass die Änderungen noch 2025 in Kraft treten.
Die Kernthemen sind die Erhöhung der Mindestbefristung von Wohnungsmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich – bei unternehmerisch tätigen Vermietern – auf fünf Jahre (bisher drei Jahre), Mietpreisbremsen neben dem geregelten auch im freien Mietmarkt sowie die Normierung einer zeitlichen Befristung von Rückforderungsansprüchen. Zudem hat § 6 Abs 2 Z 4 KSchG für Mietverträge künftig keine Relevanz mehr.
In unserem nächsten Newsletter werden wir uns schwerpunktmäßig der weitreichenden Mietrechtsreform widmen.
Mario Kathrein
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Rechtsanwalt in den Praxisgruppen Immobilienrecht und Business Law.
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