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Die Kommerzialisierung des Unterlassungsanspruchs

Die Kommerzialisierung des Unterlassungsanspruchs

Leitartikel: Die Kommerzialisierung des Unterlassungsanspruches

Kapitel 1 - Die Besitzstörungsklage

Seit 1. Jänner 2026 wurden Gerichts- und Anwaltskosten bei Besitzstörungsklagen stark reduziert, wodurch das Geschäftsmodell der massenhaften Parkplatz-Abmahnungen weitgehend unattraktiv wird. Gleichzeitig soll der Zugang zum OGH künftig für mehr einheitliche Rechtsprechung und Rechtssicherheit sorgen.

Kapitel 2 - Google-Fonts-Abmahnwelle

Die Google-Fonts-Abmahnwelle beruhte auf möglichen DSGVO-Verstößen durch die Übermittlung von IP-Adressen bei dynamischer Einbindung von Schriftarten. Ein Urteil des LG für ZRS Wien stellte jedoch klar, dass systematische Abmahnungen zur Gewinnerzielung rechtsmissbräuchlich sein können und keinen Schadenersatzanspruch begründen.

Quotenvorrecht von Dienstgeber:innen in Entgeltfortzahlungsfällen

Quotenvorrecht von Dienstgeber:innen in Entgeltfortzahlungsfällen

Wenn ein/e Dienstnehmer:in durch einen von Dritten verursachten Unfall arbeitsunfähig wird, muss der/die Dienstgeber:in weiterhin Entgelt zahlen und erleidet dadurch einen Lohnfortzahlungsschaden, für den er/sie grundsätzlich Regress beim Schädiger nehmen kann. Laut OGH (2 Ob 37/25t) wird bei begrenztem Haftungsfonds nach vorrangiger Befriedigung der Sozialversicherung zuerst der Anspruch des Dienstgebers gedeckt, sodass das verbleibende Risiko aufgrund eines Mitverschuldens überwiegend der/die Dienstnehmer:in trägt.

„Vienna calling“ – Zuständigkeitsfragen bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen im Rahmen der Steuerberaterhaftung wegen unrichtig erstellter Jahresabschlüsse

„Vienna calling“ – Zuständigkeitsfragen bei unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen im Rahmen der Steuerberaterhaftung wegen unrichtig erstellter Jahresabschlüsse

Der OGH stellte klar, dass Schadenersatzansprüche gegen Steuerberater:innen wegen fehlerhafter Jahresabschlüsse, die Grundlage für Vermögensentscheidungen Dritter waren, der Handelsgerichtsbarkeit zuzuordnen sind, wenn sie aus einer unternehmensbezogenen Tätigkeit wie der Erstellung von Jahresabschlüssen resultieren. Auch wenn die klagende Partei sowohl vertragliche als auch deliktische Anspruchsgrundlagen geltend macht, bleibt entscheidend, dass der Anspruch aus dem unternehmerischen Geschäft selbst abgeleitet wird.

Zur möglichen Transparenz von Klauseln über Kreditbearbeitungsgebühren und zusätzlichen Einmalkosten

Zur möglichen Transparenz von Klauseln über Kreditbearbeitungsgebühren und zusätzlichen Einmalkosten

Der OGH entschied (3 Ob 77/25g), dass eine Kreditbearbeitungsgebühr neben zusätzlichen Einmalkosten transparent und zulässig sein kann, wenn für Verbraucher:innen klar erkennbar ist, welche Leistungen durch die Bearbeitungsgebühr und welche durch die separaten Kosten abgedeckt werden. Allerdings bestehen innerhalb des OGH unterschiedliche Rechtsprechungslinien zur Transparenz solcher Klauseln, sodass die endgültige Klärung dieser Frage noch aussteht.

Gröbliche Benachteiligung durch Verzugszinssatz trotz Einhaltung der Grenze des KSchG

Gröbliche Benachteiligung durch Verzugszinssatz trotz Einhaltung der Grenze des KSchG

Der OGH entschied, dass eine AGB-Klausel, die Verzugszinsen von 4,8 % p.a. vorsieht und damit formal die Grenze des § 6 Abs. 1 Z. 13 KSchG einhält, dennoch nach § 879 Abs. 3 ABGB gröblich benachteiligend sein kann, wenn sie dem Gläubiger über die gesetzlichen 4 % hinausgehende Zinsen ohne sachliche Rechtfertigung zuspricht; Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Verzugszinssätze nicht nur konsumentenschutzrechtlich zulässig, sondern auch inhaltlich fair und gerechtfertigt sind.

6. Immobilienstammtisch: Austausch auf höchstem Niveau

6. Immobilienstammtisch: Austausch auf höchstem Niveau

Der am 15. Jänner 2026 im ausgebuchten Festsaal der Wirtschaftskammer Tirol abgehaltene 6. Immobilienstammtisch brachte führende Vertreter:innen der Immobilienbranche zum Austausch über leistbares Wohnen sowie Lösungsansätze und Perspektiven für 2026 zusammen.

Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz

Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz

Mit § 879a ABGB und dem seit 01.01.2026 geltenden ZIAG werden die Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Wertsicherungsvereinbarungen präzisiert, wobei unter bestimmten Umständen auch vergangene Indizes zulässig sind und Mietverträge zudem von der bisherigen Zweimonatsbeschränkung für Entgeltanpassungen ausgenommen werden.

Mindestbefristung von Wohnungsmietverträgen

Mindestbefristung von Wohnungsmietverträgen

Das 5. MILG erhöht seit 01.01.2026 für MRG-Wohnungsmietverträge die Mindestbefristung auf fünf Jahre bei unternehmerischen Vermietern (sonst drei Jahre), macht zu kurze Befristungen unwirksam und regelt die automatische Verlängerung befristeter Verträge neu.

Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG): Gesetzliche Deckelung der Wertsicherung von Wohnungsmieten

Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG): Gesetzliche Deckelung der Wertsicherung von Wohnungsmieten

Mit dem 5. MILG gilt ab 01.01.2026 in Österreich erstmals eine gesetzliche Deckelung auch für wertsicherungsbedingte Mietzinserhöhungen im freien Mietmarkt bei MRG-Mietverhältnissen, wobei Anpassungen nur einmal jährlich zum 1. April und grundsätzlich bis 3 % (darüber hinaus nur zur Hälfte) zulässig sind. Für Vollanwendungsfälle des MRG gelten 2026 und 2027 noch strengere Obergrenzen (1 % bzw. 2 %), zudem wurden Regeln zur Parallelrechnung von Wertsicherung und gesetzlichen Grenzen sowie zur eingeschränkten Rückforderung überhöhter Mieten neu festgelegt.

Der Digitale Omnibus als Feinjustierung des AI Act

Der Digitale Omnibus als Feinjustierung des AI Act

Stefan Humer erläutert in diesem Artikel, wie der Digitale Omnibus den AI Act gezielt nachschärft, Übergangsfristen flexibilisiert und neue Spielräume für die Praxis schafft – und warum trotz Entlastungen viele Fragen offenbleiben.

Verkehrsüblichkeit eines nachträglichen Balkoneinbaus bei Wohnungseigentumsobjekten?

Verkehrsüblichkeit eines nachträglichen Balkoneinbaus bei Wohnungseigentumsobjekten?

Ein Wohnungseigentümer darf Änderungen an seiner Einheit grundsätzlich selbst auf eigene Kosten vornehmen, benötigt aber die Zustimmung aller anderen Eigentümer, wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind; ein gerichtlicher Zustimmungsersatz scheitert, wenn die Änderung – wie im Fall eines Balkoneinbaus – nicht verkehrsüblich ist und die Mehrheit vergleichbarer Objekte keine ähnliche Maßnahme aufweist.

Vortrag zur neuen Verbraucherkreditrichtlinie im Bankenverband

Vortrag zur neuen Verbraucherkreditrichtlinie im Bankenverband

Am 20. November 2025 stellte der Bankenverband in Wien die Neuerungen der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 und deren Auswirkungen auf die Branche vor. Daniel Tamerl und Valeska Grond-Szucsich erläuterten die wichtigsten Änderungen und den praktischen Umsetzungsbedarf.

Jüngste Entwicklungen in der Judikatur zu Wertsicherungsvereinbarungen

Jüngste Entwicklungen in der Judikatur zu Wertsicherungsvereinbarungen

Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen dienen der Erhaltung des realen Mietzinses, unterliegen jedoch strengen gesetzlichen und höchstgerichtlichen Vorgaben, insbesondere im Konsumentenschutzbereich, sodass unzulässige Klauseln, wie etwa einseitige Anpassungen oder veraltete Indexbezüge, zur Teil- oder Gesamtnichtigkeit führen können und Vermieter daher oft nur den ursprünglich vereinbarten Mietzins ohne Wertanpassung geltend machen können.