Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) hat der Nationalrat eine umfassende Reform des Verbraucherrechts beschlossen.
We will keep you up to date.
News CHG Rechtsanwälte
Consultation in partnership with our clients is important to us – including information about imporant news from the world of commercial law.
We regularly provide information on new legal developments and current case law. Renowned representatives from the fields of jurisprudence and science give lectures at our premises.
Mit 1. Juli 2026 ist die temporäre Gebührenbefreiung für Grundbuchseintragungen bei dringendem Wohnbedürfnis ausgelaufen. Mittlerweile fallen Eintragungsgebühren somit wieder in voller gesetzlicher Höhe an. Darüber hinaus ist maßgeblich, dass die Gebührenbefreiung selbst im Falle einer ursprünglich berechtigten Inanspruchnahme nachträglich wegfallen kann. Dies ist der Fall, wenn das Eigentumsrecht an der Liegenschaft innerhalb von fünf Jahren aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis nachträglich wegfällt. Solche Umstände sind dem Grundbuchsgericht innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt anzuzeigen.
Mit 1. Juli 2026 trat eine Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft. Anlass dafür ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („EU-Gebäuderichtlinie“). Die Richtlinie soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und den Gebäudesektor klimafreundlicher gestalten. Dieses Ziel soll unter anderem durch mehr Transparenz über die Energieeffizienz von Gebäuden erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden die inhaltlichen Anforderungen von Energieausweisen und die Pflichten zur Vorlage eines solchen erweitert und angepasst.

Ein einzelner Mitmieter allein ist „Abnehmer“ im Sinne des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes
Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass ein einzelner Mitmieter als „Abnehmer“ im Sinne des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes gilt und daher auch ohne Mitwirkung der übrigen Mitmieter eine Heizkostenabrechnung sowie die Zwischenermittlung der Verbrauchsanteile verlangen kann. Da in solchen Verfahren keine notwendige Streitgemeinschaft besteht, ist es auch nicht erforderlich, dass alle Mitmieter gemeinsam einen Antrag stellen.

Abweichen des baulichen Zustands vom im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten und verbücherten Zustand
Aus dem Umstand, dass der tatsächliche bauliche Zustand eines Wohnungseigentumsobjekts vom im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten und verbücherten Zustand abweicht (hier: zwei nicht miteinander verbundene Einzelwohnungen mit jeweils eigenen Eingängen statt einer Maisonettewohnung), folgt noch keine Verpflichtung des Wohnungseigentümers, den richtigen Bauzustand auf seine Kosten herzustellen.
Bei den Innsbrucker Bankrechtsgesprächen gab Dr. Valeska Grond-Szucsich, LL.M. (Verband Österreichischer Banken und Bankiers) einen umfassenden Überblick über die Neuerungen des Verbraucherkreditgesetzes 2026 und deren praktische Auswirkungen auf Banken und Kreditinstitute.

CHG im Juve-Ranking 2026 erneut im Vergaberecht und erstmal im Bereich Umwelt/Planung/Regulierung gerankt
CHG Czernich Haidlen Gast & Partner wurde im JUVE-Ranking 2026 erneut im Bereich Vergaberecht ausgezeichnet. Besonders erfreulich ist zudem die erstmalige Platzierung im Bereich Umwelt/Planung/Regulierung.

Partielle Unwirksamkeit einer Schiedsklausel in einem Geschäftsanteilskaufvertrag
Der OGH stellte klar, dass die mögliche Unwirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber einzelnen Vertragsparteien nicht automatisch deren Unwirksamkeit für alle Beteiligten nach sich zieht, sofern keine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt und die Ansprüche der Parteien rechtlich selbstständig beurteilt werden können. Im konkreten Fall blieb die Schiedsklausel für den klagenden Verkäufer wirksam, weshalb seine Klage vor dem staatlichen Gericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen und der Streit an das vereinbarte Schiedsgericht verwiesen wurde.
Der OGH hat bestätigt, dass für die Insolvenzanfechtungsfestigkeit einer Sicherungszession künftiger Forderungen der Zeitpunkt des Publizitätsakts – etwa die ordnungsgemäße Setzung von Buchvermerken – maßgeblich ist und nicht das spätere Entstehen bzw. „Werthaltigwerden“ der Forderungen. Für die Praxis bedeutet dies, dass Sicherungszessionen unverzüglich und korrekt dokumentiert werden müssen, da Fehler bei den erforderlichen Publizitätsmaßnahmen ihre Wirksamkeit und ihren Bestand im Insolvenzfall gefährden können.
Mit dem am 20. November 2026 in Kraft tretenden Verbraucherkreditgesetz 2026 wird das österreichische Verbraucherkreditrecht grundlegend neu geordnet und an die EU-Verbraucherkreditrichtlinie angepasst, wobei der Anwendungsbereich deutlich erweitert und insbesondere „Buy Now, Pay Later“-Modelle sowie bestimmte Ratenzahlungen erfasst werden. Zudem verschärft das Gesetz die Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfungen, Informationspflichten und digitale Vertriebsprozesse und stärkt den Verbraucherschutz durch neue Rechte, Werbevorgaben und verpflichtende Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten.
Die am 31.05.2026 in Kraft getretene EU-Anti-Korruptionsrichtlinie verschärft die Sanktionen für Unternehmen erheblich, harmonisiert die Korruptionsbekämpfung innerhalb der EU und betont zugleich die Bedeutung wirksamer Compliance-Systeme als Instrument zur Prävention und Haftungsminderung. Obwohl die Richtlinie erst bis zum 01.06.2028 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollten Unternehmen bereits jetzt ihre Compliance- und Governance-Strukturen überprüfen und weiterentwickeln, da insbesondere die tatsächliche Wirksamkeit solcher Maßnahmen künftig stärker in den Fokus von Behörden und Gerichten rücken wird.

Entgelttransparenz im Wandel: EU-Regelungen zur Vergütung rücken in den Umsetzungsfokus
Die neue EU-Entgelttransparenz-Richtlinie bringt weitreichende Änderungen für Arbeitgeber:innen mit sich – von mehr Transparenz im Bewerbungsprozess bis hin zu neuen Auskunfts- und Berichtspflichten. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen Unternehmen künftig erfüllen müssen, welche Risiken bestehen und warum Handlungsbedarf bereits jetzt besteht.
Mit dem VerKRÄG 2026 wird das österreichische Verbraucherkreditrecht umfassend neu geregelt – mit erweitertem Anwendungsbereich, strengeren Kreditprüfungen und klaren Vorgaben für digitale Kreditmodelle. Die Reform führt zu deutlich mehr Regulierung und erheblichem Anpassungsbedarf in der Praxis.
Mit unserem neuen Standort in Bregenz bauen wir unsere Präsenz im Westen Österreichs gezielt aus und rücken noch näher an unsere Mandant:innen heran.
Starker fachlicher Austausch beim Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht 2026 mit wertvollen Impulsen aus Wissenschaft und Praxis.
Das CHG Clubbing war auch heuer wieder ein rundum gelungener Abend!
CHG wurde im Trend Anwaltsranking erneut zur besten Kanzlei außerhalb Wiens ausgezeichnet.

KI-gestütztes Recruiting und HR-Management: Compliance-Anforderungen nach KI-VO und DSGVO
KI verändert Recruiting und HR-Management grundlegend - von der Bewerberauswahl bis zur Leistungsbewertung. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Unterstützung und rechtlich problematischer Automatisierung?
Erneute Auszeichnung bestätigt unsere führende Position und kontinuierliche Weiterentwicklung im Bank- und Finanzrecht.
Wann ist ein DSGVO-Auskunftsantrag zu viel? Wir erklären, was der EuGH dazu sagt und welche Rechte Betroffene und Pflichten Unternehmen haben.
Der sogenannte „Arbeitswohnsitz“ wurde lange genutzt, um die Einstufung als Freizeitwohnsitz zu vermeiden, fand jedoch in der bisherigen Rechtsprechung meist keine Anerkennung. Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte diese Sichtweise teilweise ändern und hat bereits gesetzgeberische Anpassungen in Tirol angestoßen.
Der sogenannte „Arbeitswohnsitz“ wurde lange genutzt, um die Einstufung als Freizeitwohnsitz zu vermeiden, fand jedoch in der bisherigen Rechtsprechung meist keine Anerkennung. Eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnte diese Sichtweise teilweise ändern und hat bereits gesetzgeberische Anpassungen in Tirol angestoßen.
Die neue EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, ihre Gebäude bis 2050 emissionsfrei zu machen, was in Tirol zu umfassenden gesetzlichen Änderungen im Bau- und Immobilienbereich führt. Künftig gelten strengere Energieeffizienzvorgaben für Neu- und Bestandsgebäude, ergänzt durch Maßnahmen wie Solarpflichten, Renovierungspässe und neue Kontrollsysteme.
Am 26. März 2026 gewährte Dr.in Natalie Harsdorf von der Bundeswettbewerbsbehörde exklusive Einblicke in aktuelle Entwicklungen.

















