Seit heute, dem 18. August 2026, ist die E-Evidence-Verordnung unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Dänemark – anwendbar. Sie erleichtert Strafverfolgungsbehörden den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel, indem diese unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten angefordert werden können.
Category: CHG News
Positionspapier für familiengerechtere Rahmenbedingungen in der Rechtsanwaltschaft
Es ist uns ein Anliegen, für faire Rahmenbedingungen bei der Berufsausübung durch Rechtsanwält:innen zu sorgen. Dazu ist eine Verbesserung bei der Unterbrechung der Beitragszahlung an die Rechtsanwaltskammer während Zeiten der Kinderbetreuungspflichten bis zum 6. Lebensalter eines Kindes und eine Mitnahme der geleisteten Pensionszahlungen bei einem Berufswechel aus und in die Rechtsanwaltschaft („Rucksacksystem“) erforderlich.
Videoüberwachung durch Nachbarn: Was ist rechtlich zulässig?
Überwachungskameras werden zunehmend zum Schutz von Wohnhäusern, Grundstücken und abgestellten Fahrzeugen eingesetzt. Problematisch wird eine solche Videoüberwachung jedoch, wenn die Kameras nicht ausschließlich das eigene Grundstück erfassen, sondern auch auf benachbarte Liegenschaften, Gehwege oder öffentliche Verkehrsflächen gerichtet sind.
Neuauflage 2026: Das österreichische Seilbahnrecht
CHG Czernich Rechtsanwälte, Neuauflage 2026, Das österreichische Seilbahnrecht. Das Standardwerk zum Seilbahnrecht, von Christoph Haidlen
COVID-Förderungen: neue Herausforderungen für Unternehmensgruppen
Rückforderung von COFAG-Förderungen: Handlungsbedarf für Unternehmensgruppen.
Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026: Die Neuerungen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen im Überblick
Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) hat der Nationalrat eine umfassende Reform des Verbraucherrechts beschlossen.
Innsbrucker Bankrechtsgespräche zum Thema Verbraucherkreditgesetz 2026
Bei den Innsbrucker Bankrechtsgesprächen gab Dr. Valeska Grond-Szucsich, LL.M. (Verband Österreichischer Banken und Bankiers) einen umfassenden Überblick über die Neuerungen des Verbraucherkreditgesetzes 2026 und deren praktische Auswirkungen auf Banken und Kreditinstitute.
CHG im Juve-Ranking 2026 erneut im Vergaberecht und erstmal im Bereich Umwelt/Planung/Regulierung gerankt
CHG Czernich Haidlen Gast & Partner wurde im JUVE-Ranking 2026 erneut im Bereich Vergaberecht ausgezeichnet. Besonders erfreulich ist zudem die erstmalige Platzierung im Bereich Umwelt/Planung/Regulierung.
Entgelttransparenz im Wandel: EU-Regelungen zur Vergütung rücken in den Umsetzungsfokus
Die neue EU-Entgelttransparenz-Richtlinie bringt weitreichende Änderungen für Arbeitgeber:innen mit sich – von mehr Transparenz im Bewerbungsprozess bis hin zu neuen Auskunfts- und Berichtspflichten. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen Unternehmen künftig erfüllen müssen, welche Risiken bestehen und warum Handlungsbedarf bereits jetzt besteht.
Verbraucherkreditgesetz 2026: Die Regierungsvorlage im Überblick
Mit dem VerKRÄG 2026 wird das österreichische Verbraucherkreditrecht umfassend neu geregelt – mit erweitertem Anwendungsbereich, strengeren Kreditprüfungen und klaren Vorgaben für digitale Kreditmodelle. Die Reform führt zu deutlich mehr Regulierung und erheblichem Anpassungsbedarf in der Praxis.
Wir eröffnen einen neuen Standort in Bregenz
Mit unserem neuen Standort in Bregenz bauen wir unsere Präsenz im Westen Österreichs gezielt aus und rücken noch näher an unsere Mandant:innen heran.
Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht 2026
Starker fachlicher Austausch beim Innsbrucker Forum für Bank- und Versicherungsrecht 2026 mit wertvollen Impulsen aus Wissenschaft und Praxis.
CHG weiterhin an der Spitze
CHG wurde im Trend Anwaltsranking erneut zur besten Kanzlei außerhalb Wiens ausgezeichnet.
KI-gestütztes Recruiting und HR-Management: Compliance-Anforderungen nach KI-VO und DSGVO
KI verändert Recruiting und HR-Management grundlegend - von der Bewerberauswahl bis zur Leistungsbewertung. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen sinnvoller Unterstützung und rechtlich problematischer Automatisierung?














